Honorar / Konditionen

Honorar

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach effektivem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der anwendbare Stundensatz richtet sich insbesondere nach dem Interessenwert, der Komplexität des Mandats sowie der Erfahrung und Spezialisierung der mit dem Mandat betrauten Beraterin oder des betrauten Beraters. Der Stundensatz beträgt in der Regel zwischen CHF 180.00 und CHF 400.00.

Bei klar definierten und konkretisierten Aufträgen können nach vorgängiger Absprache auch Pauschalhonorare vereinbart werden. Dies setzt voraus, dass Umfang, Zielsetzung und voraussichtlicher Aufwand des Mandats hinreichend bestimmbar sind.

Zusätzlich zum Honorar wird eine Kleinkostenpauschale von 3 % des in Rechnung gestellten Betrags erhoben. Diese umfasst insbesondere Fotokopien, Telefongebühren, Porto und vergleichbare administrative Kleinkosten. Effektive Barauslagen wie Reisespesen, externe Gebühren, spezielle Kurierdienste oder ähnliche Dritt- und Auslagenkosten werden separat in Rechnung gestellt.

Unsere Honorare unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer, gegenwärtig 8.1 % MWST.

Bei einem Versicherungsbrokermandat erfolgt die Entschädigung in der Regel über Courtagen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften. In diesen Fällen fällt für die Kundin oder den Kunden grundsätzlich kein zusätzliches Honorar an, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei einem Immobilienverkauf wird die Entschädigung in der Regel erfolgsabhängig über eine Verkaufsprovision vereinbart. Diese beträgt je nach Liegenschaft, Umfang des Mandats und konkreter Vereinbarung in der Regel zwischen 1 % und 3 % des Verkaufspreises. Die Einzelheiten werden jeweils vorgängig schriftlich festgelegt.

Rechnungsstellung und Akontozahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Art, Umfang und Dauer des Mandats. Bei kleineren Aufträgen wird die Rechnung in der Regel nach Abschluss der erbrachten Dienstleistung gestellt.

Bei grösseren, länger dauernden oder besonders aufwendigen Mandaten behalten wir uns vor, Akontozahlungen oder Vorschussrechnungen zu verlangen. Ebenso können bei umfangreichen Mandaten monatliche, vierteljährliche oder projektbezogene Teilabrechnungen erfolgen.

Die Schlussabrechnung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mandats unter Anrechnung allfällig bereits geleisteter Akonto- oder Vorschusszahlungen.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktieren Sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung, die bei uns beabsichtigte in Anspruch zu nehmende Dienstleistung abdeckt. Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit unangenehme Überraschungen vermieden werden können. Bitte beachten, Sie, dass wir Sie bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten lediglich in Rechtsgebieten vertreten können, wo keine Patentierung als Anwalt erforderlich ist. Dies wäre zum Beispiel im Steuerrecht gegeben.

Unentgeltliche Rechtspflege

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Gegebenenfalls werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters dann einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt. Voraussetzungen sind in jedem Fall Mittellosigkeit des Mandanten und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.