Korrigiert das Steueramt Fehler in meiner Steuererklärung?

Wir werden oft gefragt, ob das Steueramt Fehler In der Steuererklärung korrigiert. Beispiel: Sie erhalten Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind im Gegensatz zur AHV- und IV-Rente steuerfrei. Sie deklarieren aber aus Versehen die erhaltenen Ergänzungsleistungen in Ihrer Steuererklärung.

Was tut das Steueramt? Eine aufmerksame Steuerbehörde würde die steuerfreien Ergänzungsleistungen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, da die Differenz zwischen ausgewiesenem Einkommen und der Rentenbescheinigung auffallen müsste.

Sie dürfen sich jedoch nicht blind darauf verlassen und sollten die Steuerbehörde explizit auf die irrtümliche Deklaration hinweisen. Wenn Sie die definitive Veranlagung bekommen, ist besondere Aufmerksamkeit angebracht. Denn der Gesetzgeber mutet einem zu, dass man die Zahlen sorgfältig prüft und bei Unstimmigkeiten innert 30 Tagen Einsprache erhebt.

Wenn Sie das unterlassen, wird die Veranlagung rechtskräftig und kann nur noch mittels Revision geändert werden. Eine Revision ist aber ausgeschlossen, wenn Sie einen Grund vorbringen, der bereits im ordentlichen Verfahren hätte geltend gemacht werden können.

In einem solchen Fall müssten Sie tatsächlich ein zu hohes Einkommen versteuern.

1 Kommentar

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Markus Richterantworten
26. März 2020 um 12:12

Vielen Dank für die Hinweisungen auf Ergänzungsleistungen.Ein 30-Tage-Frist ist meiner Meinung nach sehr kurz. Ich frage mich, was man tun könnte, wenn man den Fehler nach Ablauf der Frist bemerken. Wahrscheinlich kann in diesem Fall nur einen Fachanwalt für Steuerrecht helfen.

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