Pensionskassenkapital für eine Wohnung/Haus im Ausland

Wohnung oder Haus im Ausland: Pensionskassengeld gibt es nur, wenn Sie auswandern!

«Wegen den hohen Preisen für Eigentumswohnungen in der Schweiz planen wir, eine Wohnung im Ausland zu kaufen. Kann ich dafür Gelder aus meiner Pensionskasse vorbeziehen und wie erfolgt die Besteuerung?»

Damit ein Vorbezug aus der Pensionskasse im Rahmen der Wohneigentumsförderung für eine Immobilie im Ausland überhaupt möglich ist, müssen Sie auch Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Weil Zweit- und Ferienwohnungen nicht von den Geldern aus der Pensionskasse finanziert werden dürfen.

Ein Vorbezug ist problemlos, wenn jemand in einen Staat ausserhalb der EU auswandert: Dann darf man unabhängig von Wohneigentum das volle Pensionskassengeld beziehen. Wenn jemand in einen EU-Staat auswandert, ist der Bezug auf den überobligatorischen Bereich beschränkt.

Es ist anders, wenn Sie das Geld im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbeziehen möchten: ebenfalls ist es erlaubt, auch den obligatorischen Teil des Geldes für selbstgenutztes Wohneigentum in einem EU-Land zu nutzen, wobei aber generell ein Mindestbetrag von min. CHF 20’000.- bezogen werden muss.

Die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung wäre bei Ihnen somit grundsätzlich erfüllt. Da Sie das Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen, während Sie noch in der Schweiz angemeldet sind, wird das Geld auch hier versteuert (zu einem reduzierten Satz). Erfolgt die Auszahlung für ein Wohnobjekt im Ausland, wird die Quellensteuer bereits bei der Auszahlung des Vorbezugs in Abzug gebracht. Sollte es später zu einer Rückzahlung des Vorbezugs kommen, wird die bezahlte Steuer zurückerstattet.

Das Geld aus einem Vorbezug darf nur für das Wohneigentum eingesetzt werden und nicht für anderweitige Belangen. Unabhängig von den steuerlichen Folgen und den rechtlichen Möglichkeiten für einen Vorbezug für Wohneigentum im Ausland, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihnen das so bezogene Geld später für die Altersvorsorge fehlt.

Übrigens, ich halte dies für riskant, das ganze Vorsorgegeld, inkl. Säule 3a für Wohneigentum im Ausland zu verwenden und würde Ihnen von einem solchen Vorgehen abraten. Sie müssen sich ebenfalls vor Augen halten, dass neben den Erwerbskosten bei Wohneigentum noch Kosten für den Unterhalt anfallen. Zudem sollten Sie jederzeit auch für unerwartete Ereignisse über finanzielle Reserven verfügen.

Ich rate Ihnen, Ihre Pläne mit uns im Detail zu besprechen. Zudem begleiten wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

______________________________________________________________________________________________________________

Bezug von Vorsorgegeldern im Ausland: Vermeiden Sie Steuerfallen!

Wenn die Vorsorgeguthaben vom Ausland bezogen werden, werden diese Gelder am Sitz der Stiftung und nicht am letzten Wohnort besteuert. Zudem können am neuen Wohnsitz im Ausland weitere Steuern anfallen!

Bezieht man die Vorsorgegelder nach dem Umzug ins Ausland, regeln in vielen Fällen Doppelbesteuerungsabkommen («DBA»), ob der Quellenstaat Schweiz oder der neue Wohnsitzstaat eine Besteuerung des Kapitalbezugs vornehmen darf. Fehlt ein solches DBA, erfolgt immer eine Quellenbesteuerung in der Schweiz und es kann in bestimmten Fällen sogar eine Doppelbesteuerung resultieren.

Hat die Schweiz das alleinige Besteuerungsrecht (z. B. beim Umzug nach England) wird nur die Quellenbesteuerung in der Schweiz vorgenommen. Schweizweit die tiefste Besteuerung bei Abreise ins Ausland kennt der Kanton Schwyz.

Liegt hingegen das Besteuerungsrecht beim ausländischen Wohnsitzstaat, drohen unerwartete Steuerfolgen. Wohnt man z. B. bereits in Österreich oder Spanien und bezieht die Vorsorgegelder, sieht man sich möglicherweise mit Steuerforderungen von bis zu 50 % konfrontiert. Andere Länder sehen zwar Privilegien bei Kapitalbezügen aus der Schweiz vor, wenden aber lokale Regeln an, die man unmöglich alle kennen kann. So ist in Italien die Anwendung des attraktiven Steuersatzes bei solchen Bezügen davon abhängig, dass man die Vorsorgegelder auf ein italienisches Bankkonto transferiert. Relativ breitflächig bekannt ist zudem die deutsche Besonderheit, überobligatorische Vorsorgegelder steuerlich stark zu privilegieren.

Fazit
Um nicht unnötigerweise einen überraschend hohen Anteil des Vorsorgeguthabens an den in oder ausländischen Fiskus abgeben zu müssen, ist eine saubere Steuerplanung unumgänglich.

______________________________________________________________________________________________________________

Suchen Sie vergessene Pensionskassengelder?

Das Nachforschen nach vergessenen respektive nachrichtenlosen Pensionskassengelder lohnt sich. Zirka 5 Milliarden Franken der 2. Säule können ihren Eigentümern nicht zugewiesen werden. Die Aussicht auf das Auffinden von vergessenen oder verloren gegangenen Vorsorgegeldern ist somit gross.

Wir helfen Ihnen gerne allfällig verloren gegangene Altersguthaben aufzufinden. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

101 Kommentare

An Diskussionen teilnehmen.

Frau Schnorfantworten
30. Juli 2018 um 16:07

Eine Frage:
Darf ich meine Pensionskasse für eine Wohnung in Spanien benutzen?
Besten Dank für Ihre Antwort und Infos.
Freundliche Grüsse
Fr. Schnorf

Edoardo Koeppelantworten
30. Juli 2018 um 16:24
– Als Antwort auf: Frau Schnorf

Sehr geehrte Frau Schnorf

Besten Dank für Ihre Frage und Interesse an unserem Blog.

Gerne nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:

Damit Sie Gelder aus Ihrer Pensionskasse für eine Wohnung im Ausland beziehen können, müssen Sie vorgängig Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Spanien liegt in der EU und falls Sie in Spanien auch weiterhin gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter versichert sind, darf lediglich der überobligatorische Teil und nicht der obligatorische Teil der Pensionskasse ausbezahlt werden.

Das Geld muss auf ein Freizügigkeitskonto (oder Depot) bei einer Bank oder in eine Versicherungspolice im Rahmen der gebundenen Vorsorge einbezahlt werden und kann frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Ein Transfer in eine Vorsorgeeinrichtung in der EU ist ausgeschlossen.

Wenn Sie jedoch in Spanien nicht mehr arbeiten, (z.B. Frühpensionierung mit 55 Jahren und Auswanderung) kann auch bei einer Auswanderung in ein EU-Land wie Spanien das gesamte Alterskapital bezogen werden.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und stehe Ihnen gerne auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Hr. Kocherantworten
22. Januar 2024 um 18:16
– Als Antwort auf: Edoardo Koeppel

Guten Tag Herr Köppel
Wie ist es wenn ich als Resident in Spanien eine Ferien Eigentumswohnung kaufen möchte mit der PK.
Wie ist da der Bezug möglich?
Und wie ist der Anteil in %?

Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
EK

Edoardo Köppelantworten
23. Januar 2024 um 14:08
– Als Antwort auf: Hr. Kocher

Sehr geehrter Herr Kocher,

ich lade Sie herzlich dazu ein, über den untenstehenden Link einen individuellen Beratungstermin mit mir zu vereinbaren. Dies ermöglicht es uns, Ihr Anliegen eingehend zu besprechen und die bestmöglichen Schritte zu dessen Umsetzung zu planen. Bitte wählen und buchen Sie den für Sie passenden Termin direkt über diesen Link: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/vorbezug-vorsorgeguthaben.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Rozasantworten
22. Februar 2019 um 18:48

Ich habe ca. CHF 80’000.- in meiner Pensionskasse. Ich habe B Ausweis und würde gern in 6 Jahren die Schweiz verlasen. Kann ich mir schon jetzt ein Haus mit Land für die Viehzucht in Brasilien mit meine Pensionskasse kaufen ??

Freundliche Grüsser
Rozas

Edoardo Koeppelantworten
25. Februar 2019 um 13:03
– Als Antwort auf: Rozas

Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie grundsätzlich das gesamte Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Für die Formalitäten wenden Sie sich an die für sie zuständige Pensionskasse. Beachten Sie, dass die Schweiz auf der Auszahlungsleistung eine Quellensteuer erhebt und Ihr neuer Wohnsitzstaat die Auszahlung möglicherweise ebenfalls besteuert. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz besteht, kann die Quellensteuer unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden.

Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

margaretha teuscherantworten
5. März 2019 um 17:19

hallo, mein Ehemann und ich möchten gerne in den Niederland auswandern, kann ich ein Teil von meiner Pensionskasse benutzen um ein Haus zu kaufen in den Niederlanden?

Edoardo Koeppelantworten
6. März 2019 um 13:25
– Als Antwort auf: margaretha teuscher

Guten Tag Frau Teuscher

Bitte beachten Sie meine Antworten der anderen Anfrage. Sie können beim Auswandern grundsätzlich nur den überobligatorische Teil und nicht der obligatorische Teil der Pensionskasse auszahlen lassen. Falls Sie Wohneigentum kaufen, können Sie grundsätzlich auch den obligatorische Teil der Pensionskasse auszahlen lassen. Gerne erläutere ich Ihnen bei einem persönclichen Termin sämtliche rechtlichen Details sowie steuerlichen Aspeckte eines solchen Vorhabens.

Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Maraantworten
10. Juni 2019 um 10:22

Mein Vater hat in der Schweiz ca. 5 Jahre gearbeitet. Vor einige Jahre hat er die Schweiz verlassen und wohnt in Portugal (Heimat). Kann er seine Pension bezogen? Welche sind die Bedingungen um die Pension in Pensionsalter zu bezogen?

Beste Dank für eine rasche Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Mara

Edoardo Koeppelantworten
11. Juni 2019 um 11:05
– Als Antwort auf: Mara

Guten Tag

Gerne helfe ich Ihrem Vater seine Pensionskassengelder zu beziehen. Dafür benötige ich jedoch div. Informationen von Ihrem Vater.

Ich bitte Sie höflichst sich mit mir telefonisch in Verbindung zu setzten, so dass wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Stefan Frankeantworten
4. Juli 2019 um 20:30

Sehr geehrter Herr Köppel

Mit Interesse verfolge ich Ihren Blog und habe eine hypothetische Frage in der Hoffnung auf eine kompetente Antwort.

PK-Vorbezug für eine Immobilie (in der Schweiz) ist, wie allseits bekannt, ja nur für selbstbewohntes Wohneigentum möglich. An welcher Stelle erfolgt genau die Prüfung ob die dann gekaufte Immobilie tatsächlich selbst bewohnt wird und nicht professionell möbliert vermietet respektive wie lang muss die Immobilie selbst bewohnt werden bis man ggf. wieder auszieht und sie professionell möbliert vermietet?

Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüsse
Stefan F.

Edoardo Koeppelantworten
5. Juli 2019 um 14:50
– Als Antwort auf: Stefan Franke

Guten Tag Herr Franke
Im Zeitpunkt der Auszahlung des Vorbezugs meldet die Pensionskasse beim Grundbuchamt die Anmerkung einer Veräusserungsbeschränkung an. Diese bewirkt, dass Sie die Immobilie nur weiter veräussern können, wenn die Rückzahlung des Vorbezugs an die Pensionskasse sichergestellt ist oder die Veräusserungsbeschränkung auf ein neues Grundstück übertragen werden kann. Sie müssen den Vorbezug zurückzahlen, wenn Sie die Liegenschaft verkaufen oder nicht mehr selbst bewohnen (z.B. bei dauernder Vermietung, Wohnrecht oder Nutzniessungsrecht), sofern Sie das 62. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten wird vom Steueramt festgestellt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

12. Januar 2021 um 13:22
– Als Antwort auf: Edoardo Koeppel

Wie wäre es denn, im selbigen Fall von Stefan F., wenn er das Haus vermieten würde und gleichzeitig auswandern würde? Müsste er den PK-Vorbezug zurückzahlen, oder entfällt diese Pflicht dann? Gespannt auf Ihre Antwort verbleibt AJ mit freundlichen Grüssen

Sandra S.antworten
1. Oktober 2019 um 7:22

Guten Tag

Wir möchten uns gerne in naher Zukunft ein kleines Häuschen in DE kaufen und renovieren, danach dann wieder nach DE ziehen. Wie funktioniert es mit der Auszahlung der PK? Erstmal bleiben wir in der CH wohnen und arbeiten weiterhin hier, bis das Haus in DE fertig renoviert ist. Kann man trotzdem die PK irgendwie auszahlen lassen? Hat man eine Chance, dass eine Bank aus DE das ganze finanziert wenn wir noch Wohn- und Arbeitssitz in der CH haben?

Gruss

Edoardo Koeppelantworten
2. Oktober 2019 um 11:59
– Als Antwort auf: Sandra S.

Guten Tag Frau S.

Die Verwendung von Pensionskassengeldern im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So dürfen sie nur für den Kauf von selbstbewohnten Liegenschaften, den Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften, Renovationen bzw. wertvermehrende Investitionen oder die Rückzahlung von Hypotheken vorbezogen werden. Die Finanzierung von Renditeobjekten oder Zweitwohnungen ist dagegen nicht zulässig.

Ein Vorbezug der zweiten Säule ist nur bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich. Bis zum Alter von 50 Jahren ist es erlaubt, das gesamte angesparte Vorsorgekapital zu verwenden. Danach darf nur noch auf die Freizügigkeitsleistung zugegriffen werden, auf die man im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätte, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezugs.

Die Mindestsumme für einen Vorbezug beträgt CHF 20’000, und von der Möglichkeit darf nur alle fünf Jahre Gebrauch gemacht werden. Bei Paaren darf die versicherte Person ihre zweite Säule nur vorbeziehen, wenn der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin dem schriftlich zustimmt. Einen Strich durch die Rechnung kann in gewissen Fällen die Pensionskasse machen. Wenn sich diese nämlich in einer Unterdeckung befindet, kann sie den Vorbezug einschränken oder verweigern, wenn das so in ihrem Reglement vorgesehen ist.

Wichtig sind auch die steuerlichen Folgen. Werden Gelder vorbezogen, sind sie so zu versteuern wie eine Kapitalauszahlung zum Zeitpunkt der Pensionierung. Diesen Effekt gilt es einzukalkulieren, wenn man einen gewissen Betrag als Eigenkapital benötigt.

Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch, so dass ich Ihre Situation im Detail anschauen kann.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Rogerantworten
31. März 2020 um 18:40

Guten Tag
Mein Name ist Roger und ich hätte auch gerne eine Frage beantwortet.
Ich bin Belgier bald 56 Jahre alt, lebe seit 1998 in der Schweiz. Ich werde in 6 Jahren in die Frühpension gehen und zwar in den Kosovo. Nun meine Frage, kann ich jetzt bereits aus der PK Gelder für eine Wohnung oder Haus im Kosovo beziehen um in den nächsten Jahren dieses für die Pension umzubauen und zu renovieren? Besteht da irgendeine Chance eines Vorbezugs oder muss ich tatsächlich warten bis ich definitiv auswandere? Danke für Ihre Antwort

Ernstantworten
17. April 2020 um 16:25

Guten Tag

wir besitzen in der Schweiz ein Haus, aus der Pensionskasse wurde 2011 ein Vorbezug in Form einer Auszahlung vorgenommen.
Mittlerweile bin ich nicht mehr am arbeiten und mein Geld von der Pensionskasse wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Auf meinem letzten Vorsorgeausweis 2018 stand, dass ich in Höhe von… Geld wieder für Wohneigentum vorbeziehen lassen könnte.

Ich werde im September 59 und wir beabsichtigen zurück nach Deutschland zu ziehen. Unser Haus in der Schweiz wird verkauft, alles schon im Gange.
Wir kaufen ein Haus in Deutschland. Ab 59 kann ich mir mein Geld vom Freizügigkeitskonto auszahlen lassen. Kann ich vor meinem Geburtstag im September die gewisse Höhe von …, so wie es im letzten Vorsorgeausweis stand, für den Hauskauf in Deutschland beziehen? Oder komme ich erst an mein ganzes Freizügigkeitsgeld ab 59 Jahre.

Freundliche Grüsse
Ute Ernst

Sandraantworten
15. Juni 2020 um 13:33

Guten Tag

Mein Partner ist Deutscher und ich bin Schweizerin. Wir haben eine Immobilie in Deutschland in Aussicht, welche wir gerne kaufen würden. Dafür würde ich gerne einen Teil meiner Pensionskasse verwenden. Ich bin 52 und arbeite in der Schweiz. Zu welchem Vorgehen raten Sie uns. Welche Vorteile hätte eine Heirat? Eingetragene Partnerschaft?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort..

Edoardo Koeppelantworten
7. September 2020 um 12:45
– Als Antwort auf: Sandra

Guten Tag

Rufen Sie mich doch an, so dass wir Ihr vorhaben telefonisch besprechen können und ich Ihnen alle Vor- und Nachteile erläutern kann.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Gabrielaantworten
14. Juli 2020 um 11:55

Guten Tag,

ich bin seit 3Jahre in der Schweiz, mein Freund seit 1.5Jahre. In 2019 wir haben ein Haus in der Slowakei gekauft, selbstverständlich mit Hypotheke. Im August wir werden für immer die Schweiz verlassen. Im BVG habe ich etwa 10000chf, mein Freund 3500. Ist es möglich die ganze Summe auzahlen lassen und unsere Hypotheke kleiner machen?

Danke

Edoardo Koeppelantworten
7. September 2020 um 12:43
– Als Antwort auf: Gabriela

Guten Tag

Sie können das Pensionskassenguthaben nur für die Amortisation der Hypothek eines selbstbewohnten Eigenheims vorbeziehen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Kokiantworten
5. August 2020 um 21:16

Ich bien bald 50 jahre alt,in Schweiz war ich 15 jahren tätigkt.Ca 1 jahr bien im krankenstand,nach 6 monaten durch Arbeitgeber gekündigt,ich bien Grenzgänger aus Österreich.Vor kurze zeit hab Überobligatorische teil bekommen,ich will in Serbien haus bauen gibts möglichkeit pensionskasse auszahlen für das haus in Serbien?Oder wass soll ich tun auswandern aus Österreich oder wass sagen sie dazu?

Edoardo Koeppelantworten
7. September 2020 um 12:41
– Als Antwort auf: Koki

Guten Tag

Sie können die Auszhalung des überobligatorischen Teils nur für ein selbstbewohntes Eigenheim beziehen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Frankantworten
31. August 2020 um 22:28

Guten Abend

Ich bin Deutscher, wohne und arbeite als Angestellter in der Schweiz. Kann ich mein BVG Guthaben oder mein Säule 3a Guthaben beziehen um in Deutschland eine Einzelfirma eröffnen? Ich würde weiterhin in der Schweiz ansässig sein.

Edoardo Koeppelantworten
7. September 2020 um 12:36
– Als Antwort auf: Frank

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Anfrage.

Die Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG ist – gemäss einem Bundesgerichtsentscheid (Urteil des Bundesgerichts vom 18. April 2011, 90_318/2010) – nur für eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz anwendbar, weshalb bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland dieser Barauszahlungsgrund nicht beansprucht werden kann. Ein Gesuch für Barauszahlung infolge Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit im Ausland würde abgewiesen werden.

Erst bei definitiver Ausreise aus der Schweiz nach Deutschland bzw. bei definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz könnten Sie allenfalls eine Barauszahlung beanspruchen, aber nur jene nach Art. 5 Abs. 1 lit. a FZG für das definitive Verlassen der Schweiz und entsprechend nur für den überobligatorischen Teil (Vorbehalt von Art. 25f FZG).

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Raouf Saidiantworten
4. September 2020 um 0:33

Meine Frau und mein Sohn Lieben in Deutschland, ich möchte gerne ein kleiner Haus kaufen in Deutschland,kann ich von meiner Pensionskasse das kaufen, danke für ihrem Helfer.

Edoardo Koeppelantworten
7. September 2020 um 13:08
– Als Antwort auf: Raouf Saidi

Guten Tag

Sie können die Pensionskassengelder nur für ein selbstbewohntes Eigenheim beziehen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Loredana Di Feliceantworten
22. September 2020 um 18:43

Guten Tag Herr Koeppel
Ich und mein Mann haben eine Frage. Wir möchten ein Haus in Italien kaufen (wir sind beide Italiener) und möchten etwas aus der Pensionsionskasse beziehen. Ist das überhaupt möglich? Und wieviel?
Das Haus wäre für Ferien und für später wenn wir in die Rente gehen.
Ich danke Ihnen
Freundliche Grüsse
Loredana Di Felice

Edoardo Koeppelantworten
22. Oktober 2020 um 18:55
– Als Antwort auf: Loredana Di Felice

Sehr geehrte Frau Di Felice

Sie können die Vorsorgegelder nur für ein selbstbewohntes Eigenheim beziehen. Eine Ferienwohnung zählt nicht dazu.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Kellerantworten
24. September 2020 um 13:26

Guten Tag,

ich habe in Deutschland ein Grundstück mit Haus. Meine Eltern haben mir dieses überschrieben.
Nun sind wir am überlegen ob wir das Haus, da es schon sehr alt ist und nicht mehr modernisierbar abzureisen und neu zubauen. Mein Freund und ich arbeiten beide in der Schweiz in der selben Firma, ist es uns möglich einen Teil der Pensionskassen auszahlen zu lassen für dieses Projekt?
Müssen wir dafür heiraten?
Natürlich möchten wir es selbst nutzen

Edoardo Koeppelantworten
22. Oktober 2020 um 18:59
– Als Antwort auf: Keller

Guten Tag Frau Keller

Um die Umbauarbeiten am Haus Ihrer Eltern mit Vorsorgegeldern finanzieren zu können, muss es sich bei der Immobilie um selbstbewohntes Wohneigentum handeln. Es spielt keine Rolle, ob sich das Objekt in der Schweiz oder im Ausland befindet, insofern es sich um den festen und dauerhaften Wohnsitz handelt und die gesetzlichen Bestimmungen für einen Vorbezug für Wohneigentum erfüllt sind. Für ein Ferienhaus ist ein Vorbezug somit nicht zulässig.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Sabrinaantworten
5. Oktober 2020 um 8:55

Guten Tag

Besten Dank für die ausführlichen Erläuterungen zu dem Thema.

Wie sieht es aus, wenn eine Immobilien in der Schweiz selbstbewohnt ist (und WEF-Gelder bezogen wurden) und ein Wegzug ins Ausland (EU/EFTA) gepant ist? Muss das Geld zurückbezahlt und bis zur Pension (oder 62) auf einem Freizügigkeitskonto parkiert werden? Oder bleibt die Verässerungsbeschränkung bis zur Pension bestehen und erlischt bei Erreichung des Pensionsalters?

Besten Dank.

Edoardo Koeppelantworten
22. Oktober 2020 um 19:02
– Als Antwort auf: Sabrina

Guten Tag

Wird eine Liegenschaft verkauft, die mit einem noch nicht vollständig zurück bezahlten WEF-Bezug finanziert wurde, muss der Vorbezug nach dem Verkauf vollständig zurück bezahlt werden. Dies gilt solange wie ein Anschluss im Rahmen der zweiten Säule vorhanden ist (bzw. bis zur Pensionierung). Ausnahmsweise muss ein Vorbezug nicht zurück bezahlt werden, wenn innert zwei Jahren eine Ersatzliegenschaft erworben wird. In diesem Fall kann das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto parkiert werden. Ebenfalls muss nicht zwingend eine Rückzahlung erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Eigennutzung des Wohneigentums vorübergehend nicht möglich ist. Kapital, das aus der Säule 3a vorbezogen wurde, kann nicht wieder zurück bezahlt, bzw. wieder in die Säule 3a einbezahlt werden.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Edithantworten
21. Oktober 2020 um 10:24

Guten Tag Herr Köppel

Mein Freund und ich befassen uns mit dem Gedanken, nach Fuerteventura auszuwandern.

Unsere Situation: Wir sind beide bald 56 Jahre alt. Leider geht das Geschäft meines Freundes langsam Bach ab (auch Corona bedingt, fast keine Veranstaltungen mehr). Ich selbst habe ein 100 Prozent sicheres Einkommen.

Vor zehn Jahren habe ich ein Haus für 525’000.- Fr erworben. Als Eigenleistung habe ich 100’000.-Fr. von der Pensionskasse bezogen.

Unser Gedanke wäre, diese 100’000.- Fr aufzubringen und als Eigenleistung für die Hypothek zu verwenden, damit das Haus vermietet werden könnte.

Frage: Wäre es möglich das Geld der Pensionskasse rauszunehmen und in Fuerteventura in ein neues Objekt zu stecken.

Uns schwebt ein Haus mit einer zusätzlichen Wohnung zum Vermieten vor. Für weiteres Einkommen würde auch ein kleines Restaurant in Frage kommen.

Mein Freund bekommt wegen eines Unfalles von einer Versicherung lebenslang eine Rente von 1’000.- Fr.

Das wäre noch mit der Bank zu klären, ob überhaupt die Möglichkeit bestehen würde das Haus in der Schweiz zu behalten, da kein sicheres Einkommen besteht.

Mein Pluspunkt: Das Haus hat ca. 130’000-150’000.- Fr.mehr Wert, als ich dafür bezahlt habe. Vermieten könnte man das Haus für ca. 2000.- Fr. ev. auch mehr. Der jetzige Zinssatz in Franken mit Amortisation beträgt ungefähr 500.- Fr. für die nächsten zehn Jahre.

Leider habe ich dies mit der Bank noch nicht geklärt. Oder kennen Sie vielleicht eine Anlaufstelle über Bankfragen. Es wäre angenehmer dies nicht über die eigene Bank zu klären, da ja alles erst Grundgedanken sind.

Uns ist natürlich auch klar, solange das Coronavirus grassiert und das Reisen nicht möglich ist, würden auch dort die Einnahmequellen nicht bestehen. Aber es soll ja alles im Voraus geplant werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse

Neubauer Gabrieleantworten
13. November 2020 um 17:04

Hallo Herr Köppel, unser Plan ist nächstes Jahr in der Pension nach Südafrika auszuwandern und ein Haus mit der zweiten Säule zu kaufen. Wir leben in Vorarlberg müssen wir die zweite Säule beim Österreichischem Finanzamt mit 52%verstäuern oder müssen wir nur die Quellensteuer bezahlen? Danke Gabriele Neubauer.

Edoardo Koeppelantworten
28. November 2020 um 14:39
– Als Antwort auf: Neubauer Gabriele

Guten Tag Herr Neubauer
Ein Vorbezug hat die Besteuerung des Vorsorgeguthabens im Bezugsjahr zur Folge. Im Fall eines Vorbezugs für eine Liegenschaft im Ausland bzw. bei Wohnsitz im Ausland, wird eine Quellensteuer des Bundes und des jeweiligen Kantons wo die Freizügigkeitsstiftung ihren Sitz hat erhoben. Die entsprechende Freizügigkeitsstiftung belastet diesen Steuerbetrag vor Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens direkt dem Freizügigkeitskonto. Der Kanton Schwyz hat schweizweit die tiefste Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge. Sie beträgt ca. 4.8 % und umfasst sowohl die Kantons- und Gemeindesteuern als auch die Bundessteuer. Aus diesem Grund empfehle Ihnen Ihre Freizügigkeitsgelder vor dem Bezug in eine Freizügigkeitseinrichtung im Kanton Schwyz zu transferieren. Die Quellensteuer kann zurückgefordert werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land besteht, in welchem Sie wohnen. Eine Rückforderung ist aber nur möglich, wenn Sie den Kapitalbezug den Steuerbehörden in Ihrer neuen Heimat offenlegen.
Gerne können Sie mich bei weiteren Fragen telefonisch oder per Email kontaktieren. Ebnefalls helfe ich Ihnen gerne dabei Ihre Vorsorgegelder steuereffizient zu beziehen.
Freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

28. November 2020 um 0:40

Guten Tag

Ich würde gerne meine Pensionskasse beziehen und damit Land kaufen in Portugal und darauf ein Haus bauen. Als festen Wohnsitz. Wir haben noch eine Eigentumswohnung in der Schweiz die wir weiter vermieten würden. Ist das möglich? Besten Dank und freundliche Grüsse

Edoardo Koeppelantworten
28. November 2020 um 14:50
– Als Antwort auf: Jan

Guten Tag
Dies ist möglich, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder für ein selbstbewohntes Eigenheim im Ausland beziehen, wo Sie dann Ihren Wohnsitz haben. Gerne kann ich Ihnen beim steuereffizienten Vorbezug Ihrer Vorsorgegelder helfen.
Jedes Jahr begleite ich einige Kunden beim Bezug deren Vorsorgegelder.
Freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

Jesperantworten
20. Dezember 2020 um 2:32

Guten Tag Herr Köppel

Ich möchte im Ausland (Indonesien) ein Land kaufen, sowie ein Haus bauen um danach später ein Airbnb sowie selber da zu wohnen. So wie ich verstanden habe, kann ich nur durch das Auswandern die 3 Säule Beträge erhalten. Wie siehts aus, wenn das Projekt in die Hose geht und ich unter Umständen mich wieder in der Schweiz anmelden werde? Muss ich den ganzen Betrasg, welchen ich bezogen habe, erneut einzahlen? Obwohl evt. teile für das Land und Bau bereits ausgegeben wurden?

Vielen Dank

Edoardo Koeppelantworten
21. Dezember 2020 um 10:28
– Als Antwort auf: Jesper

Guten Tag

Folgende Ausnahmen rechtfertigen den Vorbezug der gebundenen Vorsorge:
– Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
– Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum (Anmerkung: kein Vorbezug i.d.S.)
– Rückzahlung von bestehenden Hypotheken
– Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum
– Einkauf in die eigene Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
– Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit
– Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
– Bezug einer Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung und das Invaliditätsrisiko ist nicht mit einer Zusatzversicherung abgesichert

Wenn Sie für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Guthaben der Säule 3a vorbezogen haben, besteht kein Recht wie auch keine Pflicht auf Rückzahlung dieser Gelder. Die wäre jedoch bei Gelder von der 2. Säule anderst.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Simbat Aulehlaantworten
5. Januar 2021 um 19:32

Sehr geehrter Herr Koeppel,
momentan mache ich eine Babypause, wohnhaft in DE, jahrelang in CH gearbeitet und aufgrund der jetzigen Situation das Geld der Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto geparkt.
Seit 1,5 Jahren habe ich mit meinem Mann ein Haus in DE gekauft, bun überlegen wir ein Teil des Geldes für Renovierungen (wertsteigerend) auszubezahlen.
Leider finde keine Info, welche Arbeiten damit bezahlt werden können. Können Sie mir weiter helfen?
Aus den älteren Beiträgen entnehme ich dass ich Quellensteuer in der CH und Einkommensteuer in DE zahlen muss, richtig?
Erfolgt dann auch noch ein Eintrag im Grundbuchamt? Das habe ich nicht ganz verstanden? Es ist der Fall beim Erwerb?
Besten Dank
Familie Aulehla

Edoardo Köppelantworten
9. April 2021 um 9:20
– Als Antwort auf: Simbat Aulehla

Guten Tag
Ihre Vorsorgeguthaben können lediglich dann für Renovationszwecken vorbezogen werden, wenn es sich um eine selbstbewohnte Liegenschaft handelt.
Gerne können wir Ihr Anliegen bei einem perösnlichen Gespräch besprechen um dann eine Lösung für den Vorbezug Ihrer Vorsorgegelder zu finden.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Ulrich Pillenantworten
5. März 2022 um 10:18
– Als Antwort auf: Edoardo Köppel

Guten Tag Herr Koppel.

Ich plane, nach der Pensionierung ins EU-Ausland (Ungarn) auszuwandern.
Dazu würde ich dann gerne zeitnah (max. etwa 6 Monate vor dem Umzug) eine nach dem Umzug selbstbewohnte Immobilie erwerben und dazu gerne mein Kapital aus der 3. Säule, evtl. auch Teile der PK nutzen.

Wenn ich Ihre vorangegangenen Antworten richtig deute, ist das so nicht möglich, weil ich zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs noch in der Schweiz ansässig bin.

Gibt es zeitliche Toleranzen, die ermöglichen eine Immobilie zur späteren Eigennutzung zu erwerben?

Oder müsste ich die Immobilie über eine Hypothek im Ausland „zwischenfinanzieren“, als Hauptwohnsitz beziehen und erst dann den Antrag auf Auszahlung meines Kapitals der 3. Säule und ggf. der PK stellen.

Eine Vorfinanzierung aus sonstigen Rücklagen scheidet ja vermutlich aus, weil ich dann die Gelder nicht mehr zur Finanzierung meines Eigenheims benötigen würde?

Freundliche Grüsse

Ulrich Pillen

Edoardo Köppelantworten
8. März 2022 um 15:09
– Als Antwort auf: Ulrich Pillen

Sehr geehrter Herr Pillen

Besten Dank für Ihre Anfrage.

Ihr Vorhaben sollte möglich sein. Grundsätzlich hat man ca. 2 Jahre Zeit vom Vorbezug bis man in sein selbstbewohntes Eigenheim einzieht. Beachten Sie aber, dass wenn Sie beim Vorbezug noch in der Schweiz wohnhaft sind, nicht die Quellenbesteuerung zur Anwendung kommt, sondern die Kapitalauszahlungssteuer.

Letztes Jahr konnte ich jedoch einen ähnlich gelagerten Fall wie den Ihrigen mit einer Partner Freizügigkeitsstiftung resp. Säule 3a Vorsorgestiftung durchführen.

Nehmen Sie doch mit mir Kontakt auf, so dass wir zusammen die Einzelheiten besprechen können.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Erik schwesigantworten
7. Januar 2021 um 18:31

Hallo,
Ich bin jetzt 2021 wieder in Deutschland und habe da vor 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet (mit Unterbrechung)
Habe mir 2020 ein Haus gekauft in Deutschland und möchte noch ein zweites Haus kaufen. Kann ich dafür meine pensions Kasse nehmen?

Edoardo Köppelantworten
9. April 2021 um 9:27
– Als Antwort auf: Erik schwesig

Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre Vorsorgeguthaben lediglich für den Kauf einer selbstbewohnte Liegenschaft vorbeziehen. Sofern Sie das zweite Haus für eigene Wohnzwecke nutzen, können Sie Ihre Vorsorgeguthaben dafür beziehen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei Ihre Vorsorgeguthaben „steuergünstig“ zu beziehen. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Özcan Imrenantworten
8. April 2021 um 15:41

Hallo Hr.Koeppel

Ich bin Grenzgänger wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz schon über 15 Jahren würde in der nächsten Jahren in die Türkei auswandern.Darf ich die Pensionskasse oder die AHV Auszahlen lassen???
Und was wird mir da abgezogen??

Vielen Dank

Edoardo Köppelantworten
9. April 2021 um 7:54
– Als Antwort auf: Özcan Imren

Sehr geehrter Herr Imren

Sie können lediglich die Pensionskasse wie auch die Säule 3a beziehen wenn Sie von der Schweiz in die Türkei auswandern. Die AHV können Sie nicht als Kapital beziehen. Von der AHV können Sie lediglich eine Rente beziehen. Sie können die AHV-Rente frühstens zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter vorbeziehen.

Für den Bezug, müssen Sie sich in der Türkei zuerst anmelden und dort die notwendigen Papiere besorgen, um der Pensionskasse nachzuweisen, dass Sie tatsächlich ausgewandert sind. Sie können sich dabei ruhig Zeit lassen, da Sie für den Vorbezug der Pensionskassengelder keine Frist einhalten müssen. Wir empfehlen unseren Kunden sowieso sich dabit Zeit zu lassen, da das Geld aus der 2. Säule der Altersvorsorge dient und wenn Sie das Geld auf einem Freizügigkeitskonto in der 2. Säule deponieren, dann ist es sehr sicher und steuerfrei angelegt. Liegt das Geld auf Ihrem eigenen Konto, dann besteht immer das Risiko, dass man es zum Begleichen von Schulden oder zum Kauf eines neuen Autos verwendet. Und dieses Geld fehlt einem dann im Pensionierungsalter, was wiederum nicht im Sinne der beruflichen Altersvorsorge ist. Zudem empfehle ich den Bezug Ihrer Vorsorgegelder auch aus steuerlichen Gründen gut zu planen. Gerne helfen wir Ihnen beim Bezug Ihre Vorsorgegelder, so dass Sie so wenig Steuern wie nötig bezahlen müssen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Sandraantworten
22. April 2021 um 14:52

Guten Tag,
Wir kaufen ein Haus in Deutschland. Arbeiten noch in der Schweiz und ziehen dann in 3 Monaten um. Unsere pensionskasse hat das ok für die Auszahlung gemäss WEF gegeben. Nun stellt sich die Frage wie wir versteuern müssen. Das Geld der pensionskasse kommt auf das deutsche Konto des Verkäufers. Wir sind momentan noch hier in der Schweiz gemeldet. Müssen wir Quellensteuer zahlen oder kommt dann die Rechnung vom Steuer Amt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse

Edoardo Köppelantworten
4. Mai 2021 um 11:21
– Als Antwort auf: Sandra

Sehr geehrte Frau Dressler

Besten Dank für Ihre Anftrag. Werden Kapitalien im Rahmen der Wohneigentumsförderung aus der Pensionskasse oder der Säule 3a bezogen, fallen darauf sogenannte Kapitalauszahlungssteuern an. Es handelt sich dabei um dieselbe Steuer, welche auch beim altershalben Bezug von Vorsorgegeldern anfällt (Vorsorgetarif). Vorbezüge werden der eidgenössischen Steuerverwaltung automatisch gemeldet. Die Steuer wird an Ihrem Wohnsitz / Steuerdomizil zum Bezugszeitpunkt fällig. Daher kommt in Ihrem Fall keine Quellensteuer zur Anwendung da Sie im Bezugszeitpunkt keinen Wohnsitz im Ausland (Deutschland) haben. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Ausführungen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Peterantworten
4. Mai 2021 um 17:44

Guten Tag Hr.Köppel
Ich arbeite nicht mehr und möchte in einem Jahr nach Deutschland Auswandern. Ich bin 56 Jahre alt. In Deutschland werde ich auch nicht arbeiten. Meine PK liegt auf einem Freizügigkeitskonto und lasse mir den überobligatorischen Teil ausbezahlen,den Rest mit 65 Jahren. Meine Frage, wie kann ich dem Deutschen Fiskus aus dem Weg gehen, damit ich meine PK dort nicht Versteuern muss? Bekommt der D.Fiskus von der CH Bescheid wegen der Auszahlung? Klar, in der CH zahle ich normal meine Steuern von dem Geld. Meine Idee ist, Ende Jahr mich in CH Abmelden uns ausbezahlen lassen und Anfang Jahr mich in Deutschland Anmelden.
Vielen Dank

Edoardo Köppelantworten
5. Mai 2021 um 16:49
– Als Antwort auf: Peter

Guten Tag

Gerne können wir diese Angelegenheit bei einem persönlichen Gespräch besprechen. Dann kann ich Ihnen die steuerlich optimalste Lösung aufzeigen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

9. Juni 2021 um 16:41

Guten Tag ich möchte nach Portugal auswandern und möchte mein AHV auszahlen lassen für ein wohneigentum. Wie kann ich da vorgehen?

Edoardo Köppelantworten
15. Juni 2021 um 6:24
– Als Antwort auf: mia

Guten Tag
Die AHV können Sie nicht als Kapital beziehen, sondern lediglich als Rente.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Meier T.antworten
26. September 2021 um 14:01

Sehr geehrter Herr Köppel, wir haben vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung mit Hilfe von PK Gelder gekauft. Nun möchten wir auswandern nach Deutschland und die Eigentumswohnung vermieten. Ist das vermieten von mit PK Geldern finanzierten Wohneigentum bei einer Auswanderung (in ein EU Land) erlaubt oder müssten wir erst die PK Gelder zurückzahlen? Freundliche Grüsse und vielen Dank für Ihr Engagement auf diesem Umfangreichen Blog. T. Meier

Anjaantworten
12. Januar 2022 um 22:31

Guten Tag
Ich bin bereits in Australien (bin Schweizerin) und möchte nun mit meinem Partner hier ein Haus kaufen. Dafür möchte ich mein Pensionskassengeld einsetzen. Muss ich das Geld zunächst auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen oder kann ich es direkt von der Pensionskasse investieren? Bezahle ich immer Quellensteuer oder wie kann ich diese umgehen?

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Edoardo Köppelantworten
17. Januar 2022 um 17:26
– Als Antwort auf: Anja

Guten Tag

Ich habe Ihnen eine Email gesendet.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Cramer Antonellaantworten
10. Februar 2022 um 20:41

Guten Abend. Ich habe mein Geld aus dem Freizügigkeit Konto um eine Wohnung in Rumänien ( wo ich jetzt auf lebe) beantragt. Es ist alles gut gegangen, bis zur Zahlung. Habe alles vorbereitet, das Geld beantragt und es wurde bewilligt mit der Kondition, dass ich den definitiven Vertrag mit dem Verkäufer des Wohnungs abschließe. Habe es gemacht und aus eigene Tasche eine Vorbezahlung ( Acconti) bezahlt, sonst hätten sie es nicht akzeptiert. Hatte 30 Tage Zeit um den Rest des Geldes zu bezahlen. Das Problem, die Bank von der Schweiz kann nicht, oder wenigstens sagen es mir so, das Geld schon in Euro bei der Transaktion konvertieren. Aus dem Grund sind sie innerhalb 2 Wochen in die Schweiz zurück gegangen ( und ich bin 100 CHF ärmer. Das wäre nicht das Schlimmste , sondern das Schlimmste ist , das meine Bank Beraterin sagt, dass sie es auf keinen Fall bei der Transaktion wechseln wird, sondern die Bank von Rumänien muss das Geld wechseln. Dabei die Bank von Rumänien CHF nicht akzeptieren kann, weil das Konto von der Verkäufer in Euro ist und meinte sie sollen doch Euro eingeben.
Weiß nicht was ich tun kann, denn bald läuft den Vertrag ab und ich verliere auch meine Vorbezahlung damit. Wie kann ich die Bank in der Schweiz überzeugen das Geld schon in der Schweiz in Euro zu konvertieren, damit den Verkäufer Euro erhaltet? Haben sie einen Rat? Kann ich im schlimmsten Fall einen Anwalt nehmen, wenn das nicht anders geht? Wie kann ich meine Quellensteuern zurückbekommen, habe gehört so was kann man tun. Danke sehr im Voraus für die Antwort!

Edoardo Köppelantworten
11. Februar 2022 um 10:08
– Als Antwort auf: Cramer Antonella

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Anfrage. Ich empfehle Ihnen die Freizügigkeitseinrichtung zu wechseln. Es gibt Freizügigkeitsstiftungen, welche die Auszahlung in EUR oder auch anderen Währungen vornehmen. Gerne kann ich Ihnen eine solche Freizügigkeitsstiftung empfehlen.

Sie können als quellensteuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland auf Kapitalleistungen (Kapitalauszahlungen) innerhalb von drei Jahren seit der Auszahlung der Kapitalleistung eine Rückerstattung der bezahlten Quellensteuer geltend machen. Falls Sie dort Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Manuela Thunerantworten
7. März 2022 um 15:48

Guten Tag. Mein Mann und ich planen eine Auswanderung nach Spanien. Wir werden uns dort mit einem kleinen Hotel selbständig machen, welches noch über eine Einliegerwohnung für uns verfügt. Hier in der Schweiz besitzen wir bereits ein Haus welches NICHT über die Pensionskasse finanziert wurde. Jedoch würden wir für den Kauf des Hotels in Spanien unsere Pensionskassen beziehen müssen. Dies finden wir Aufgrund der Immobilie in der Schweiz, von der wir Ausgehen können das wir unter Abzüge der Betriebskosten und Tilgung der Hypothek immer noch mit 2000.- (im schlechtesten Fall) pro Monat erhalten, nicht als Risikoreich.
Aber nun meine eigentliche Frage: Kann uns die Pensionskasse den Kauf verweigern da sie das Hotel als Rendite Geschäft einstuft? Obwohl wir es zum Teil selber bewohnen? (Dies ist uns leider bei der Immobile in der Schweiz so ergangen. Wir konnten sie jedoch trotzdem Kaufen.)

Edoardo Köppelantworten
9. März 2022 um 13:08
– Als Antwort auf: Manuela Thuner

Sehr geehrte Frau Thuner,
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Sie können mit dem Vorbezugsgrund «Kauf selbstbewohntem Wohneigentum» nur die Einliegerwohnung finanzieren.
Sie könnten sich aber überlegen, ob Sie mit dem Grund «Auswandern» zusätzlich den überobligatorische Teil Ihres Vorsorgeguthabens beziehen, um damit das Hotel zu finanzieren.
Sofern Sie in Spanien keiner Sozialversicherungspflicht unterstellt sind, wäre es sogar möglich mit dem Grund «Auswandern» nicht nur den überobligatorische Teil Ihres Guthabens zu beziehen, sondern auch den BVG-Teil.
Gerne können Sie sich mit mir in Kontakt setzten, so dass wir die Einzelheiten besprechen können.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Nikiantworten
7. März 2022 um 16:35

Guten tag herr Köppel. Ich will in Kosovo wohnung kaufen, aber ich lebe in der Schweiz, darf ich pansionkasse banutzen?

Edoardo Köppelantworten
8. März 2022 um 14:49
– Als Antwort auf: Niki

Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre Vorsorgeguthaben lediglich für den Kauf einer selbstbewohnte Liegenschaft vorbeziehen. Sofern Sie beabsichtigen in den Kosovo auszuwandern, um dann in diesem Haus zu wohnen, können Sie Ihre Vorsorgeguthaben dafür beziehen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei Ihr Vorsorgeguthaben „steuergünstig“ zu beziehen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht/Anruf.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Manuela Thunerantworten
9. März 2022 um 7:22

Guten Tag

Mein Mann und ich wollen nach Spanien auswandern. Dort möchten wir uns mit einer Pension, B&B, selbständig machen. Nun haben wir ein Objekt im Auge welches über eine Einliegerwohnung verfügt. Nun die Frage können wir hier für unsere Pensionskassen Gelder beziehen? Wir haben hier in der Schweiz eine Liegenschaft mit 2 Wohnungen und einem Gewerbe. (Diese wurde nicht über die Pensionskasse finanziert) Daher können wir aus dieser Liegenschaft pro Monat 2500.- beziehen. Diese investieren wir unteranderem in ein Privates 3a. Daher scheint uns das Risiko mit dem Pensionskassen Vorbezug nicht sehr Hoch.

Doch da wir schon bei unserem Haus in der Schweiz von der Bank aus plötzlich Probleme hatten da sie dieses als Rendite Objekt eingestuft haben, fragen wir uns nun ob dies dies auch die Pensionskasse machen kann. Wir werden dieses Objekt nur kaufen können wenn wir die Pensionskasse vorbeiziehen können. Da wir unsere Ersparnisse für den Kauf der Liegenschaft in der Schweiz schon ausgegeben haben. Und diese auch nicht mehr Verkaufen wollen da sie ja selbst tragend ist, resp. wir nach unserem Auszug noch Geld verdienen werden.
Herzlichen Dank

Edoardo Köppelantworten
9. März 2022 um 13:11
– Als Antwort auf: Manuela Thuner

Sehr geehrte Frau Thuner,
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Sie können mit dem Vorbezugsgrund «Kauf selbstbewohntem Wohneigentum» nur die Einliegerwohnung finanzieren.
Sie könnten sich aber überlegen, ob Sie mit dem Grund «Auswandern» zusätzlich den überobligatorische Teil Ihres Vorsorgeguthabens beziehen, um damit das Hotel zu finanzieren.
Sofern Sie in Spanien keiner Sozialversicherungspflicht unterstellt sind, wäre es sogar möglich mit dem Grund «Auswandern» nicht nur den überobligatorische Teil Ihres Guthabens zu beziehen, sondern auch den BVG-Teil.
Gerne können Sie sich mit mir in Kontakt setzten, so dass wir die Einzelheiten besprechen können.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

NEJLA Aribasantworten
26. April 2022 um 9:21

Sehr geehrtes Team

Ich bin in der Schweiz wohnhaft und möchte gerne eine Ferienwohnung in der Türkei kaufen in der ich während meiner Ferien und nach meiner Pensionierung selbst wohnen möchte.
Kann ich dafür ein Teil der Pensionskasse auszahlen lassen ca. 1/5 tel der Pensionskasse evtl werde ich dies ohnehin wieder eingezahlen.
Vielen Dank
N. A.

Edoardo Köppelantworten
26. April 2022 um 12:13
– Als Antwort auf: NEJLA Aribas

Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre Vorsorgeguthaben lediglich für den Kauf einer selbstbewohnte Liegenschaft vorbeziehen, jedoch nicht für eine Ferienwohnung. Sofern Sie beabsichtigen in die Türkei auszuwandern, um dann in diesem Haus zu wohnen, können Sie Ihre Vorsorgeguthaben dafür beziehen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei Ihr Vorsorgeguthaben „steuergünstig“ zu beziehen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht/Anruf.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

27. April 2022 um 2:08
– Als Antwort auf: Edoardo Köppel

Ich habe eine Frage mein Mann und ich wollen in Deutschland ein Haus Kaufen er bleibt in der Schweiz beschäftigt. Ist da der vorbezug aus der Pensionskasse beschränkt?

Edoardo Köppelantworten
27. April 2022 um 9:12
– Als Antwort auf: S

Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre Vorsorgeguthaben lediglich für den Kauf einer selbstbewohnte Liegenschaft vorbeziehen. Sofern Sie beabsichtigen in naher Zukunft in diesem Haus selbst zu wohnen (Hauptwohnsitz!), können Sie Ihre Vorsorgeguthaben dafür beziehen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei Ihr Vorsorgeguthaben „steuergünstig“ zu beziehen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht/Anruf.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Bruno Schwabantworten
21. Mai 2022 um 13:57

Hallo.Kann ich Vorsorgeguthaben für ein Haus im AUSLAND vorbeziehen, auch wenn ich erst in naher Zukunft dort hin ziehe?Ist keine Zweit oder Ferien Immobilie!!!Hier bin ich in einer Mietwohnung!

Edoardo Köppelantworten
23. Mai 2022 um 4:38
– Als Antwort auf: Bruno Schwab

Guten Tag

Besten Dank für Ihre ANfrage. Ihr Vorhaben sollte möglich sein. Grundsätzlich hat man ca. 2 Jahre Zeit vom Vorbezug bis man in sein selbstbewohntes Eigenheim einzieht. Beachten Sie aber, dass wenn Sie beim Vorbezug noch in der Schweiz wohnhaft sind, nicht die Quellenbesteuerung zur Anwendung kommt, sondern die Kapitalauszahlungssteuer.

Letztes Jahr konnte ich jedoch einen ähnlich gelagerten Fall wie den Ihrigen mit einer Partner Freizügigkeitsstiftung resp. Säule 3a Vorsorgestiftung durchführen.

Nehmen Sie doch mit mir Kontakt auf, so dass wir zusammen die Einzelheiten besprechen können.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Kluthantworten
24. Oktober 2022 um 9:04

Guten Tag Herr Köppel
Ich Doppelbürgerin (CH/ DE) wohne seit 01.05. mit unserer Tochter in DE. (arbeite nicht) Mein Mann (DEBürger mit C Ausweis) arbeitet weiterhin in CH intern. WA. Ich bin in der CH abgemeldet. Wir möchten meine PK gerne für unser Haus in DE einsetzten um es komplett zu renovieren.
Meine PK ist bei der Kantonalbank Schwyz bereits auf einem Freizügigkeitskonto.
Wo wird die PK versteuert, resp. wie gehen wir vor, damit wir NUR die Quellensteuer bezahlen, ist das möglich?

Edoardo Köppelantworten
24. Oktober 2022 um 9:15
– Als Antwort auf: Kluth

Guten Tag
Der Kapitalbezug wird in Deutschland besteuert. Es gibt jedoch mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Sie können die im Kanton Schwyz bezahlte Quellensteuer zurückfordern, wenn Sie belegen können, dass Sie den Kapitalbezug in Deutschland versteuert haben.
Falls Sie unsere Hilfe benötigen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Koch Erzsebetantworten
7. Dezember 2022 um 11:34

Guten Tag
Meine name ist Koch Erzsebet
Ich komme aus Rumänien, habe B biwiligung arbeite zeid 7 jahre in der Schweiz.
Ich häte gern meine Panssionskase aus zahlen lassen und in Rumänien eine Haus kaufen mit geld, und weiter in der Schweiz arbeiten bis Ich Pansioniert werde.
Ist möglich? Wie muss umgehen?
Mit freundliche Grusse
Erzsebet Koch

Edoardo Köppelantworten
7. Dezember 2022 um 12:00
– Als Antwort auf: Koch Erzsebet

Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre Vorsorgeguthaben lediglich für den Kauf einer selbstbewohnte Liegenschaft vorbeziehen. Sie können somit Ihr Vorsorgeguthaben erst bei Ihrer Pensionierung beziehen, wenn Sie erst dann planen in Rumänien zu leben (Hauptwohnsitz!).
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Zsolt Gottwaldantworten
19. Dezember 2022 um 9:04

Grüezi!

Mein Name ist Gottwald,(46), und wir möchten in den nächsten Jahren in Ungarn ein Haus kaufen, und dann dorthin zurückwandern. Für das Hauskauf würden wir gerne unseren Pensionskassengelder verwenden. Unser Plan sieht so aus: Plan 1. Haus zuerst mit Hypothek (in Ungarn) kaufen, raten zahlen, und nach 2-3 Jahren mit den Pensionskassengeldern vollständig bezahlen und nach Ungarn ziehen. (Hauptwohnsitz von uns).
Plan 2. Haus bauen lassen mit den Pensionskassengeldern und wenn das Haus fertig ist, ziehen wir nach Ungarn! (Hauptwohnsitz von uns)
Ich habe diesbezüglich völlig verschiedene Informationen erhalten, selbst von meiner Pensionskasse habe ich zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen bekommen! Vor einem Jahr, haben sie gesagt, ich kann alles bekommen, muss nur Baugenehmigung etc. einreichen. Vor kurzem aber wieder was ganz anderes:
Zum Beispiel, dass meine Frau schon länger in Ungarn leben müsste, bevor ich/wir den Antrag für Auszahlung stelle. Und arbeiten dürften wir dort auch nicht.

Wie ist die richtige Sachlage? Ich/wir finden nirgendwo eine klare Antwort. Könnten Sie mir/uns eine kurze Aufklärung abgeben?

Vielen Dank und freundlicher Gruss
Familie Gottwald

Edoardo Köppelantworten
19. Dezember 2022 um 13:35
– Als Antwort auf: Zsolt Gottwald

Sehr geehrter Herr Gottwald
Danke für Ihre Anfrage. Am besten wir vereinbaren einen Termin, so dass wir Ihre Situation im Detail besprechen können. Dann kann ich Ihnen auch genau sagen wie Sie vorgehen müssen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

Sheneantworten
19. Dezember 2022 um 16:13

Sehr geehrter Herr Köppel

Kann man die Pensionskasse beziehen für Schulden(Betreibungen) zu begleichen?

Danke Ihnen für Ihre Antwort

Edoardo Köppelantworten
19. Dezember 2022 um 17:20
– Als Antwort auf: Shene

Guten Tag
Falls Sie Hypothekarschulden für eine selbstbewohnte Liegenschaft mit Ihrem Pensionskassenkapitals tilgen möchten wäre dies möglich. Alle anderen Schulden können damit nicht getilgt werden ausser Sie sind im Rentenalter (Verbezug infolge Alter!).
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Sebastian S.antworten
31. Januar 2023 um 17:46

Guten Tag Herr Köppel,

Mein Mann und ich möchten in 2024 die Schweiz verlassen und uns in Dänemark niederlassen. Ich hatte heute Kontakt mit meiner Pensionskasse und die Mitarbeiterin meinte wir könnten für einen Hauskauf in Dänemark nur das Überobligatorium verwenden, da es sich nicht um ein Nachbarland zur Schweiz handelt.

Jetzt habe ich ihren Blog und die Diskussion etwas gelesen. Wenn ich es richtig verstehe, können wir für den Kauf eines selbst genutzten Eigenheims in Dänemark, das gesamte Vermögen aus der Pensionskasse beziehen?

Können wir dieses schon beziehen, während wir noch in der Schweiz leben und ein Haus in Dänemark kaufen, oder können das Geld erst beziehen, wenn wir die Schweiz endgültig verlassen haben?

Edoardo Köppelantworten
1. Februar 2023 um 7:23
– Als Antwort auf: Sebastian S.

Sehr geehrter Herr Schraeder
Danke für Ihre Anfrage. Am besten wir vereinbaren einen Termin, so dass wir Ihre Situation im Detail besprechen können. Dann kann ich Ihnen auch genau aufzeigen wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Vorsorgegelder für den Kauf eines selbst genutzten Eigenheims in Dänemark beziehen zu können.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

Katharina Zauggantworten
13. Februar 2023 um 12:25

Guten Tag Herr Köppel,
Ist es möglich in ein nicht EU/EFTA (z.B. England) Land kurzzeitig auszuwandern, dort Pensionskasse auszahlen zu lassen wenn man kurz darauf evtl. den Wohnsitz in ein EU Land wechselt um dann dort ein B&B zu eröffnen?

Edoardo Köppelantworten
13. Februar 2023 um 12:38
– Als Antwort auf: Katharina Zaugg

Sehr geehrte Frau Zaugg
Danke für Ihre Anfrage. Am besten wir vereinbaren einen Termin, so dass wir Ihre Situation im Detail besprechen können.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

melanie beckerantworten
24. Februar 2023 um 8:18

Guten Tag Her Köppel
Wir wollten auch auswandern nach Italien( bin bereits abgemeldet in der Schweiz) und die Bank wo meine Pensionskasse lagert sagt ich kriege den obligatorischen Teil nicht weil ich über 50 bin.
Wir kann jemand auswandern ein Haus kaufen und darf nicht mehr arbeiten der unter 50 ist? sfbvg kann mir auch nicht helfen, da ich nicht angemeldet bin in Italien und in Italien wo ich gestern mich anmelden wollte, kann ich erst wenn der Kaufvertrag Notariell beglaubig ist auf dem tisch sieht, den beglaubigten Vertrag krieg ich aber nur wenn das gesammte Geld beim Notar vorliegt. Also diese Katze beisst sich in den Schwanz
Freundlichst
Melanie Becker

Edoardo Köppelantworten
24. Februar 2023 um 13:48
– Als Antwort auf: melanie becker

Sehr geehrte Frau Becker
Danke für Ihre Anfrage. Am besten wir telefonieren nächste Woche kurz, so dass wir Ihre Situation im Detail besprechen können.
Ich freue mich auf Ihren Anruf und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

Johannantworten
28. Februar 2023 um 13:40

Sehr geehrter Herr Koeppel,

ich habe ueber 10 Jahre in der Schweiz gewohnt und gearbeitet. Seit 2 Jahren leben wir in Deutschland und haben ein Haus zur Eigennutzung gebaut.
1. Kann ich die Saeule 2 und 3A fuer die Abbezahlung der Hypothek nehmen?
2. Wie wirkt sich dies steuerlich aus bzw was waere die ideale Vorgehensweise?

Ich danke ihnen fuer ihre Rueckmeldung

Edoardo Köppelantworten
28. Februar 2023 um 17:35
– Als Antwort auf: Johann

Sehr geehrter Herr Schmidt
Danke für Ihre Anfrage. Am besten wir telefonieren in den nächsten Tagen kurz, so dass wir Ihre Situation im Detail besprechen können.
Ich freue mich auf Ihren Anruf und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Edoardo Köppel

Saschaantworten
6. Mai 2023 um 11:46

Hallo Herr Köppel,
Ich ziehe zum September wieder zurück nach Deutschland und möchte mit meinen Bruder zusammen eine Immobilie kaufen.
Dazu würde ich gerne den Vorbezug aus der Pensionskasse nehmen.

Zurzeit wird die Immobilie als Gewerbe(Gastro) + 1 Wohnung betrieben, jedoch planen wir diese umzubauen.
– Selber Wohnen, Zusammen Gewerbe betreiben als auch 2-3 Wohneinheiten vermieten.
Ist dies so eigentlich möglich ?
Besten Dank

Edoardo Köppelantworten
8. Mai 2023 um 12:49
– Als Antwort auf: Sascha

Guten Tag

Gerne können wir dies bei einem persönlichen Gespräch oder über Zoom besprechen. Ich habe Ihnen eine Email zugesendet.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

luis gomezantworten
22. August 2023 um 15:58

grüsse sie Herr köppel,ich habe eine frage, wen ich auswandern möchte, habe aber schulden (Betreibung, Lohnpfändungen usw) werden meine schulden von meine Pensionskasse guthaben abgezogen ?

Edoardo Köppelantworten
23. August 2023 um 6:32
– Als Antwort auf: luis gomez

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie darüber nachdenken, auszuwandern und dabei Schulden haben, wie Betreibungen oder Lohnpfändungen, stellt sich die Frage, ob Ihre Schulden von Ihrem Pensionskassenguthaben abgezogen werden können.
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Geld in Ihrer Pensionskasse nur beschränkt, pfändbar ist, unabhängig davon, ob Sie es als Rente oder als Kapitalabfindung beziehen. Diese Regelung wurde bereits vor fast 100 Jahren vom Bundesgericht festgelegt.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital auszahlen zu lassen, müssen Sie es auf ein Konto einzahlen, auf dem kein weiteres Geld liegt. Dies bedeutet, dass Sie ein separates Konto für dieses Geld einrichten sollten, um es vor Pfändungen zu schützen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Ihr Altersguthaben vor Ihrer Pensionierung beziehen möchten, beispielsweise für einen Hauskauf oder wegen der endgültigen Ausreise ins Ausland, dann ist es unbeschränkt pfändbar.
Es ist wichtig, auf mögliche Fallstricke zu achten. Ein Klient von hatte sein Vorsorgeguthaben auf sein Privatkonto überwiesen, auf dem sich auch andere Gelder befanden. Er überwies einen Teil davon an seine Ehefrau und beglich damit Schulden. Indem er das ausbezahlte Kapital mit seinem übrigen Vermögen vermischt hat und davon grössere Beträge abgehoben hat, hat er signalisiert, dass er das Pensionskassengeld „zweckwidrig“ verwendet und nicht für seinen künftigen Unterhalt vorgesehen hat. In solchen Fällen haben mehrere kantonale Gerichte entschieden, dass das ausbezahlte Kapital ebenfalls als unbeschränkt pfändbar erklärt wird.
Es ist also ratsam, sich vor einer Auszahlung Ihres Pensionskassenguthabens gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Konsequenzen zu informieren, insbesondere wenn Sie Schulden haben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

Kunz Verenaantworten
12. Januar 2024 um 12:13

Hallo Herr Köppel
Ich möchte Sie fragen, was auf mich zukommt, Zahlungsleistungen. Ich möchte gerne in Ägypten einen Wohnung kaufen für 30’000 Euro die ich gerne aus der Pensionskasse nehmen möchte. bleibe in der Schweiz angemeldet und brauche die Wohnung für meine Ferien.
Was kommt auf mich zu in der Schweiz betreffend Steuern?
Muss ich in Ägypten auch Steuern bezahlen?
Wie muss ich vorgehen?

Besten Dank für Ihre Antworten
V. Kunz

Edoardo Köppelantworten
12. Januar 2024 um 14:56
– Als Antwort auf: Kunz Verena

Sehr geehrte Frau Kunz,

Leider ist es in der Schweiz nicht möglich, Gelder aus der Pensionskasse zu verwenden, um eine Ferienwohnung im Ausland zu kaufen. Der Bezug von Geldern aus der Pensionskasse ist nur für selbstbewohntes Wohneigentum gestattet, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Da Sie in der Schweiz angemeldet bleiben und die Wohnung in Ägypten lediglich für Ferien nutzen möchten, erfüllt dies nicht die erforderlichen Kriterien für einen vorzeitigen Bezug aus der Pensionskasse.

Freundliche Grüsse
Edoardo Köppel

8. Februar 2024 um 18:50

Guten Abend Herr Köppel

Ich, 37, ziehe Anfang März wieder zurück nach Deutschland. Meine Frau und ich haben vor 5 Jahren ein Haus gekauft, welches wir selbst bewohnen, wo jetzt noch 5 Jahre der Kredit abbezahlt werden muss. Nach diesen 5 Jahren sollt,im bestenfalls, ein Bausparvertrag die Restschulden abtragen. Ist es möglich mit dem PK Geld diesen Bausparvertrag zu füllen oder den Kredit zu tilgen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.Wir sind langsam verzweifelt was wir machen sollen.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppelantworten
9. Februar 2024 um 16:40
– Als Antwort auf: Kai

Guten Abend,

Ja, das ist durchaus möglich. Ich stehe Ihnen gerne bei einem steueroptimierten Vorbezug zur Seite. Bitte kontaktieren Sie mich vor Ihrem Umzug, damit wir alle erforderlichen Schritte im Hinblick auf Steueroptimierung planen können.

Den Termin können Sie gerne online unter dem folgenden Link buchen: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/vorbezug-vorsorgeguthaben

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Eric Hufnagelantworten
17. Februar 2024 um 20:39

Sehr geehrter Herr Köppel
Ich habe diesen Infobereich gefunden und stelle meine Frage hier auch. Meine Frau (Ungarin) und ich (Deutscher) leben und arbeiten in der Schweiz. Wir würden gerne jetzt ein Haus kaufen zur Selbstnutzung, damit wir in 5-10 Jahren auswandern können nach Ungarn. Es handelt sich um ein Sanierungsobjekt, also nicht Direkt bezugsfertig. Für den Erwerb wäre ein Teilbezug der Pensionskasse hilfreich. Ist dies möglich? Ich bin 55, meine Frau 38. Es fällt mir schwer zu glauben, das der Gesetzgeber dies verbietet. Als Fachmann haben Sie sicher mehr Wissen über die Details. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Edoardo Köppelantworten
18. Februar 2024 um 12:37
– Als Antwort auf: Eric Hufnagel

Sehr geehrter Herr Hufnagel

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum zu nutzen. Jedoch ist zu beachten, dass ein Vorbezug des Vorsorgeguthabens nur für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum möglich ist. Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von etwa 3-6 Monaten beabsichtigen, nach Ungarn auszuwandern, könnte dies umgesetzt werden.

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

K. Baumannantworten
20. Februar 2024 um 11:42

Guten Tag Herr Köppel,

Wie sieht es aus mit einem Kauf einer Immobile in Dubai, welche sich noch in der Konstruktionsphase befindet. Ich habe knapp 2 Mio in meiner PK und würde sie gerne für die ersten zwei fälligen Zahlungen des Projekts ausgeben. Was muss ich beachten, was kann ich auszahlen, welche Steuern und unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Herr Baumann

Edoardo Köppelantworten
20. Februar 2024 um 13:10
– Als Antwort auf: K. Baumann

Sehr geehrter Herr Baumann

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben für den Erwerb von Wohneigentum in Dubai zu nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Vorbezug des Vorsorgeguthabens ausschliesslich für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum in Frage kommt. Wie Sie richtig erkannt haben, ist es von entscheidender Bedeutung, die steuerlichen Aspekte im Detail zu prüfen, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Sie in Bezug auf einen steueroptimierten Vorbezug Ihres Vorsorgekapitals zu beraten. Sie können gerne unter dem folgenden Link einen passenden Termin buchen: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/vorbezug-vorsorgeguthaben

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Rohn Michaelantworten
22. April 2024 um 17:43

Guten Abend Herr Köppel

Meine Frau und ich möchten nach Spanien auswandern und von Bekannten ein Restaurant Übernehmen, kaufen.
Kann ich mir einen Teil meiner BVG auszahlen lassen, um das Restaurant zu kaufen?
Ich wäre ja dann Selbständig

Edoardo Köppelantworten
23. April 2024 um 7:58
– Als Antwort auf: Rohn Michael

Sehr geehrter Herr Rohn

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihr Vorsorgeguthaben im Zusammenhang mit Ihrer Selbständigkeit auszuzahlen, ist eine Bestätigung Ihrer selbständigen Tätigkeit von der AHV-Ausgleichskasse oder der SUVA erforderlich. Diese Bestätigung wird jedoch nur für selbständige Tätigkeiten in der Schweiz ausgestellt. Folglich ist es nicht möglich, eine Auszahlung aufgrund einer selbständigen Tätigkeit im Ausland zu beantragen.

Möglicherweise könnte für Sie ein WEV-Vorbezug in Frage kommen, insbesondere wenn Sie auch in dieser Liegenschaft, in der sich das Restaurant befindet, wohnhaft sind. Es wäre ratsam, einen Termin zu vereinbaren, um die Möglichkeiten eines Vorbezugs im Detail zu erörtern. Sie können einen passenden Termin unter folgendem Link buchen: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/vorbezug-vorsorgeguthaben

Freundliche Grüsse

Edoardo Köppel

Schreibe einen Kommentar