Von der Schweiz nach Thailand: Steuern im Ruhestand verständlich erklärt
Du planst, deinen Lebensabend in der Wärme Thailands zu verbringen? Grossartig! In diesem Leitfaden erfährst du, wie Thailand seit 01.01.2024 ausländische Einkünfte besteuert, wie deine AHV- und oder BVG-/Pensionskassenrente behandelt werden, was das DBA Schweiz–Thailand regelt, welche Fristen gelten – und wie du typische Stolpersteine vermeidest.
Warum Thailand? Kurzüberblick Steuern & Lebenserhaltung
Thailand lockt mit Sonne, Infrastruktur, guter Gesundheitsversorgung und – trotz Reformen – im internationalen Vergleich moderaten Steuern. Seit 2024 gelten aber neue Regeln: Ausländische Einkünfte sind in Thailand steuerbar, sobald du sie ins Land transferierst (Remittance-Prinzip). Rücküberweisungen von „altem“ Vermögen (vor dem 01.01.2024 erwirtschaftet) bleiben aus thailändischer Sicht steuerfrei, sofern du sie als solche nachweisen kannst.
Merke: Steuerpflicht entsteht erst mit der Überführung nach Thailand – nicht bereits mit dem Erwirtschaften im Ausland (ab 2024). Dokumentation ist alles.
Steuerliche Ansässigkeit in Thailand
- In Thailand giltst du als steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 180 Tage pro Steuerjahr im Land aufhältst. Dann greift die thailändische Besteuerung für nach Thailand transferierte Auslandseinkünfte.
- Die Neuregelung gilt für ab 01.01.2024 erzielte Einkünfte, die im selben Kalenderjahr nach Thailand gebracht werden. Einkommen vor 01.01.2024 bleibt beim Transfer steuerfrei.
Praxis: Bewahre Kontoauszüge und Belege so, dass klar ersichtlich ist, wann das Einkommen entstanden ist und wann es nach Thailand geflossen ist.
LTR-Visum (Long-Term Resident): Chance auf Steuererleichterung
Für bestimmte LTR-Visa (Long-Term Resident) gelten steuerliche Begünstigungen bis hin zur vollständigen Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte, auch wenn diese nach Thailand überwiesen werden. Ziel der LTR-Programme ist es, vermögende Zuziehende anzusiedeln; die konkreten Erleichterungen variieren je nach Kategorie.
Gemeinsame Grundbedingungen des LTR-Visums:
- Visagültigkeit: 5 Jahre (einmal verlängerbar auf total 10 Jahre).
- Meldung: jährlich bei Immigration (statt 90-Tage-Meldung).
- Krankenversicherung: mind. USD 50’000 Deckung oder Bankdepot USD 100’000 in Thailand.
- Gebühr: ca. THB 50’000.
- Familie: Mitnahme von bis zu 4 Familienmitgliedern (Ehepartner, Kinder <20).
- Bearbeitung: ca. 4–8 Wochen.
Relevante Kategorien für Ruheständler:
- Wealthy Pensioner: ≥50 Jahre; i.d.R. ≥ USD 80’000/Jahr passive Einkünfte (Renten/Mieten/Depot). Alternativ: ≥ USD 40’000/Jahr + USD 250’000 Investition (Immo/Staatsanleihen/Business).
- Wealthy Global Citizen: Vermögen ≥ USD 1 Mio., Einkommen ≥ USD 80’000/Jahr (letzte 2 Jahre) und USD 500’000 Investition in Thailand.
Hinweis: Einwanderungsrecht ≠ Steuerrecht. Visumstyp ändert nicht deine Ansässigkeit (≥180 Tage), wohl aber ggf. die steuerliche Behandlung ausländischer Einkünfte unter dem LTR-Regime.
Besteuerung von Renten & Vorsorgegeldern (AHV, BVG, Freizügigkeit, 3. Säule)
Remittance-Prinzip & Transferdefinition
- Thailand besteuert ausländische Einkünfte ab 2024, wenn du sie nach Thailand transferierst (Banküberweisung, Bargeldrückführung, Zahlungen mit ausländischen Kreditkarten, Nutzung von PayPal/Stripe etc.). Auf Konten im Ausland belassene Beträge werden in Thailand nicht besteuert, solange sie nicht transferiert werden.
AHV (1. Säule)
- (DBA)-Schutz? AHV-Renten fallen nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Thailand; daher können beide Staaten nach nationalem Recht besteuern. Bisher gab es oft eine doppelte Nichtbesteuerung – seit 2024 übt Thailand sein (nach nationalem Recht) Besteuerungsrecht aus, wenn du die AHV nach Thailand bringst.
- Schweiz an der Quelle: Die Schweiz erhebt keine Quellensteuer auf AHV, wenn du im Ausland wohnst. Thailand kann aber beim Transfer besteuern.
BVG/2. Säule (Renten & Kapital), Freizügigkeit
- DBA Art. 17 (private Ruhegehälter): Private Renten (z. B. BVG-Renten aus privatrechtlichen Kassen) dürfen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden – lebst du in Thailand, hat Thailand das ausschliessliche Besteuerungsrecht.
- DBA Art. 18 (öffentlicher Dienst): Renten aus öffentlichem Dienst werden grundsätzlich im Auszahlungsstaat (Schweiz) besteuert – Ausnahme, wenn du in Thailand ansässig und thailändischer Staatsbürger bist.
- Freizügigkeits-/Kapitalleistungen: Je nach Ausgestaltung kann es zur thailändischen Besteuerung bei Transfer kommen; Schweiz hat bei privaten Leistungen nach DBA kein Besteuerungsrecht, erhebt aber eine Quellensteuern auf Kapitalleistungen, die man ggf. mit Nachweisen anrechnen/befreien lassen kann. Belege aufbewahren!
3. Säule (Säule 3a/3b)
- Nicht vom DBA erfasst: Mögliche Besteuerung in beiden Ländern, abhängig von nationalem Recht und konkretem Transferzeitpunkt. Steuerbescheinigungen helfen bei der Anrechnung in Thailand.
Beispielrechnung: Thailändische Einkommensteuer auf AHV bei Ruhestand in Thailand (Remittance-Prinzip)
Ausgangslage: Ledig, 65+, keine Kinder, ausschliesslich AHV-Rente von 2’450.00 CHF pro Monat (= 29’400.00 CHF pro Jahr).
Annahme: Die gesamte AHV-Rente wird nach Thailand transferiert.
Ergebnis: Orientierungswert von rund 3’000.00 CHF thailändischer Einkommensteuer pro Jahr.
Wichtige Hinweise: Diese vereinfachte Beispielrechnung dient nur der groben Orientierung. Die tatsächliche Steuer hängt u. a. von Wechselkurs, persönlichen Abzügen/Freibeträgen (z. B. Seniorenfreibetrag, Versicherungsprämien), weiteren Einkünften, Zeitpunkt und Höhe der Transfers sowie deinem Visums-/Status ab. Ohne Transfer nach Thailand fällt nach aktuellem Remittance-Prinzip in Thailand grundsätzlich keine Steuer an.
Einkünfte aus Vermögen & Immobilien (Überblick)
- Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne aus dem Ausland sind bei Transfer nach Thailand steuerbar. Für bereits im Ausland besteuerte Erträge kann eine Steueranrechnung möglich sein (Belege nötig).
- Immobilien: Mieten/Verkäufe unterliegen je nach Lage und Transfer dem thailändischen Recht; das DBA kann bei bestimmten Fällen (z. B. unbewegliches Vermögen) das Quellenstaatrecht zulassen. Einzelfallprüfung empfohlen.
Doppelbesteuerung vermeiden
- DBA Schweiz–Thailand: Regelt u. a. private Renten (Art. 17), öffentliche Renten (Art. 18), Dividenden/Zinsen/Lizenzen (Art. 10–12) und die Methoden zur Doppelbesteuerungsvermeidung (Art. 20). Thailand rechnet Schweizer Steuern an, die auf Schweizer Einkünften bezahlt wurden, soweit anrechenbar. In der Schweiz kommen u. a. Anrechnung/Teilbefreiung zur Anwendung – je nach Einkunftsart. Belege sind zentral.
- AHV & 3. Säule sind nicht vom DBA gedeckt ⇒ nationale Besteuerung in beiden Staaten möglich. Planung & Dokumentation sind hier besonders wichtig.
Wegzug aus der Schweiz: Was ist steuerlich zu tun?
- Abmeldungen & Schlusssteuerperioden beim Kanton (z. B. Aufgabe Wohnsitz, Grundstückgewinnsteuer bei Verkauf, allfällige Quellensteuern auf Kapitalleistungen, etc.).
- Bank/Finanzthemen: Kläre Kontoführung (CH-Konten), Zahlungswege und Compliance (z. B. PEP/AML-Anforderungen, FATCA/CRS-Meldungen).
- AHV/Sozialversicherung: Prüfe weiterlaufende AHV-Beiträge (freiwillig), BVG-Bezug (Zeitpunkt/Tranche) und deren Steuerfolgen mit Transfer.
(Allgemeine Hinweise; individuelle Abklärung ratsam.)
Krankenversicherung & Sozialversicherung
- Krankenversicherung in Thailand: steuerliche Relevanz v. a. über Abzüge (z. B. bis 100’000 THB als Freibetrag für Krankenversicherung gemäss thailändischer Regelung). Seniorenfreibetrag: 190’000 THB. Familienfreibeträge existieren ebenfalls (z. B. 60’000 THB für Ehepartner, 30’000/60’000 THB für Kinder). Bitte beachte: Beträge und Anwendbarkeit sind individuell zu prüfen.
Fristen, Deklaration & Nachweise
- E-Filing-Portal (derzeit primär Thai, weitere Sprachen vorgesehen).
- Frist für ausländische Einkünfte 2024: 31.03.2025, +8 Tage Verlängerung bei E-Filing. Bei verspäteter Einreichung drohen Zuschläge. Hinweis: In einzelnen Medienberichten/Äusserungen wurde von keiner Verlängerung gesprochen – verlasse dich auf die offizielle Kommunikation deines lokalen Finanzamts.
- Unterlagen: Offizielle Dokumente aus der Schweiz (z. B. Quellensteuer-/Steuerzahlungs-Bescheinigungen) werden akzeptiert; Deutsch ist i. d. R. zu Englisch/Thai zu übersetzen (beglaubigt).
- Steuernummer (Tax ID): Erforderlich für Steuerpflichtige; Zuständigkeit bei der regionalen Finanzbehörde. Hotline 1161 (englischsprachig).
Praxis-Tipp: Führe ein „Beleg-Dossier“ mit Kontoauszügen, Rentenabrechnungen, DBA-Bescheinigungen, englischen Quellensteuer-Nachweisen und Überweisungs-/Kartenbelegen (PayPal/Kreditkarte).
Typische Fehler & wie du sie vermeidest
- Keine Trennung von „altem“ Vermögen (vor 2024) und neuen Einkünften → Separate Konten nutzen.
- Fehlende Nachweise für bereits im Ausland besteuerte Erträge → Withhold-Certificate/Tax-Certificate besorgen.
- Falsche Annahme „keine Steuer, weil Geld im Ausland“ → Steuer entsteht bei Transfer nach Thailand.
- Falscher Visums-Schluss (z. B. LTR automatisch steuerfrei) → Kategorie & Bedingungen prüfen.
- Fristen/Portal unterschätzen → 31.03.2025 (+8 Tage) beachten, rechtzeitig registrieren.
Tabelle: Einkunftsarten & steuerliche Behandlung (vereinfacht)
| Einkunftsart | Schweiz | Thailand (bei Transfer ab 2024) | DBA-Hinweis |
|---|---|---|---|
| AHV (1. Säule) | Keine Quellensteuer bei Auslandwohnsitz | Steuerpflichtig bei Transfer (Residency vorausgesetzt) | Nicht vom DBA erfasst → nationales Recht. |
| BVG-Rente (privat) | i. d. R. keine CH-Besteuerung bei Auslandansässigkeit | Ansässigkeitsstaat (Thailand) hat Besteuerungsrecht bei Transfer | DBA Art. 17. |
| BVG-Kapital/Freizügigkeit | Quellensteuer bei Auslandwohnsitz oder Kapitalleistungssteuer bei Wohnsitz in der Schweiz | Steuer bei Transfer (Remittance) | DBA anwendbar je nach Ausgestaltung; Nachweise nötig. |
| 3. Säule (3a/3b) | Quellensteuer bei Auslandwohnsitz oder Kapitalleistungssteuer bei Wohnsitz in der Schweiz | Steuer bei Transfer (Remittance) | Nicht DBA-gedeckt → nationale Regeln. |
| Zinsen/Dividenden | CH-Quellensteuer je nach Fall | Steuer bei Transfer; Anrechnung ausländischer Steuer möglich | DBA Art. 10–12/20. |
| Immobilien (Miete/Veräusserung) | Bezüge zum Belegenheitsstaat | Quellen-/Ertragsteuern je nach Staat und Transfer | DBA: unbewegliches Vermögen → Quellenstaat kann besteuern. |
FAQ (kurz & knackig)
Gilt die Reform auch für Ersparnisse von früher?
Einkünfte vor 01.01.2024 sind nicht steuerbar, wenn du sie später nach Thailand bringst – Nachweis erforderlich.
Ich bin <180 Tage/Jahr in Thailand – zahle ich dort Steuern?
Unter 180 Tagen keine steuerliche Ansässigkeit → die neuen Regeln greifen in der Regel nicht. Achtung bei mehreren Aufenthalten.
Wie wird die AHV behandelt?
Nicht DBA-gedeckt; Schweiz erhebt keine Quellensteuer, Thailand kann bei Transfer besteuern.
Und die BVG-Rente?
Nur im Ansässigkeitsstaat besteuerbar (bei dir: Thailand).
Welche Belege soll ich sammeln?
Rentenabrechnungen, englische Steuer-/Quellensteuer-Bescheinigungen, Kontoauszüge, Transfer-Belege (Bank, Karte, PayPal).
Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
Für 2024-Auslandseinkünfte bis 31.03.2025, +8 Tage bei E-Filing.
Fazit
Mit guter Planung, Dokumentation und Belegführung lässt sich die Steuerlast kalkulierbar machen – und Thailand bleibt ein wunderbar sonniger Ruhestandsort.
👉 Lass deine Situation individuell prüfen: Telefon/WhatsApp/E-Mail oder direkt Online-Termin buchen: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/pensionsplanung-auswanderung-nach-thailand
