Von der Schweiz nach Thailand: Steuern im Ruhestand verständlich erklärt
Du planst, deinen Lebensabend in der Wärme Thailands zu verbringen? Grossartig! In diesem Leitfaden erfährst du, wie Thailand seit 01.01.2024 ausländische Einkünfte besteuert, wie deine AHV/BVG/Renten behandelt werden, was das DBA Schweiz–Thailand regelt, welche Fristen gelten – und wie du typische Stolpersteine vermeidest.
Warum Thailand? Kurzüberblick Steuern & Lebenserhaltung
Thailand lockt mit Sonne, Infrastruktur, guter Gesundheitsversorgung und – trotz Reformen – im internationalen Vergleich moderaten Steuern. Seit 2024 gelten aber neue Regeln: Ausländische Einkünfte sind in Thailand steuerbar, sobald du sie ins Land transferierst (Remittance-Prinzip). Rücküberweisungen von „altem“ Vermögen (vor dem 01.01.2024 erwirtschaftet) bleiben aus thailändischer Sicht steuerfrei, sofern du sie als solche nachweisen kannst.
Merke: Steuerpflicht entsteht erst mit der Überführung nach Thailand – nicht bereits mit dem Erwirtschaften im Ausland (ab 2024). Dokumentation ist alles.
Steuerliche Ansässigkeit in Thailand
- Residency-Test: In Thailand giltst du als steuerlich ansässig, wenn du dich >180 Tage pro Steuerjahr im Land aufhältst. Dann greift die thailändische Besteuerung für nach Thailand transferierte Auslandseinkünfte.
- Start der neuen Regel: Die Neuregelung gilt für ab 01.01.2024 erzielte Einkünfte, die im selben Kalenderjahr nach Thailand gebracht werden. Einkommen vor 01.01.2024 bleibt beim Transfer steuerfrei.
Praxis: Bewahre Kontoauszüge und Belege so, dass klar ersichtlich ist, wann das Einkommen entstanden ist und wann es nach Thailand geflossen ist.
Visa & Permits
- Für bestimmte LTR-Visa (Long-Term Resident) gibt es steuerliche Erleichterungen bis hin zur Befreiung von der Steuer auf ausländisches, nach Thailand gebrachtes Einkommen – je nach Kategorie (z. B. „Wealthy Pensioner“) und Erfüllung der Kriterien. Details und Schwellenwerte (u. a. Rentenhöhen/Investitionen) sind kategorienabhängig. Lass die genaue Anwendbarkeit immer prüfen.
- Visums-/Work-Permit-Praxis: Bei Visa-/Work-Permit-Anträgen kann die Kopie der thailändischen Steuererklärung verlangt werden.
Besteuerung von Renten & Vorsorgegeldern (AHV, BVG, Freizügigkeit, 3. Säule)
Remittance-Prinzip & Transferdefinition
- Thailand besteuert ausländische Einkünfte ab 2024, wenn du sie nach Thailand transferierst (Banküberweisung, Bargeldrückführung, Zahlungen mit ausländischen Kreditkarten, Nutzung von PayPal/Stripe etc.). Auf Konten im Ausland belassene Beträge werden in Thailand nicht besteuert, solange sie nicht transferiert werden.
AHV (1. Säule)
- (DBA)-Schutz? AHV-Renten fallen nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Thailand; daher können beide Staaten nach nationalem Recht besteuern. Bisher gab es oft eine doppelte Nichtbesteuerung – seit 2024 übt Thailand sein (nach nationalem Recht) Besteuerungsrecht aus, wenn du die AHV nach Thailand bringst.
- Schweiz an der Quelle: Die Schweiz erhebt keine Quellensteuer auf AHV, wenn du im Ausland wohnst. Thailand kann aber beim Transfer besteuern.
BVG/2. Säule (Renten & Kapital), Freizügigkeit
- DBA Art. 17 (private Ruhegehälter): Private Renten (z. B. BVG-Renten aus privatrechtlichen Kassen) dürfen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden – lebst du in Thailand, hat Thailand das ausschliessliche Besteuerungsrecht.
- DBA Art. 18 (öffentlicher Dienst): Renten aus öffentlichem Dienst werden grundsätzlich im Auszahlungsstaat (Schweiz) besteuert – Ausnahme, wenn du in Thailand ansässig und thailändischer Staatsbürger bist.
- Freizügigkeits-/Kapitalleistungen: Je nach Ausgestaltung kann es zur thailändischen Besteuerung bei Transfer kommen; Schweiz hat bei privaten Leistungen nach DBA kein Besteuerungsrecht, erhebt aber in der Praxis Quellensteuern auf Kapitalleistungen, die man ggf. mit Nachweisen anrechnen/befreien lassen kann. Belege aufbewahren!
3. Säule (Säule 3a/3b)
- Nicht vom DBA erfasst ⇒ mögliche Besteuerung in beiden Ländern, abhängig von nationalem Recht und konkretem Transferzeitpunkt. Steuerbescheinigungen helfen bei der Anrechnung in Thailand.
Vereinfachtes Beispiel zur Illustration
- Single, 65+, nur AHV (CHF 2’450.-/Monat), keine Kinder, sonst keine Einkünfte; Transfer nach Thailand: Resultierten ca. CHF 3’000.-/Jahr thailändische Einkommensteuer (vereinfachte Annahme, ohne Gewähr). Die Werte können abweichen (Abzüge/Wechselkurs/Regeln).
Achtung: Entscheidend sind Zeitpunkt des Erwerbs (vor/nach 01.01.2024) und Zeitpunkt des Transfers. Trenne – wenn möglich – „altes“ Vermögen (vor 2024) und „neue“ Einkünfte (ab 2024) über separate Konten.
Einkünfte aus Vermögen & Immobilien (Überblick)
- Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne aus dem Ausland sind bei Transfer nach Thailand steuerbar. Für bereits im Ausland besteuerte Erträge kann eine Steueranrechnung möglich sein (Belege nötig).
- Immobilien: Mieten/Verkäufe unterliegen je nach Lage und Transfer dem thailändischen Recht; das DBA kann bei bestimmten Fällen (z. B. unbewegliches Vermögen) das Quellenstaatrecht zulassen. Einzelfallprüfung empfohlen.
Doppelbesteuerung vermeiden
- DBA Schweiz–Thailand (1996): Regelt u. a. private Renten (Art. 17), öffentliche Renten (Art. 18), Dividenden/Zinsen/Lizenzen (Art. 10–12) und die Methoden zur Doppelbesteuerungsvermeidung (Art. 20). Thailand rechnet Schweizer Steuern an, die auf Schweizer Einkünften bezahlt wurden, soweit anrechenbar. In der Schweiz kommen u. a. Anrechnung/Teilbefreiung zur Anwendung – je nach Einkunftsart. Belege sind zentral.
- AHV & 3. Säule sind nicht vom DBA gedeckt ⇒ nationale Besteuerung in beiden Staaten möglich. Planung & Dokumentation sind hier besonders wichtig.
Wegzug aus der Schweiz: Was ist steuerlich zu tun?
- Abmeldungen & Schlusssteuerperioden beim Kanton (z. B. Aufgabe Wohnsitz, Grundstückgewinnsteuer bei Verkauf, allfällige Quellensteuern auf Kapitalleistungen, etc.).
- Bank/Finanzthemen: Kläre Kontoführung (CH-Konten), Zahlungswege und Compliance (z. B. PEP/AML-Anforderungen, FATCA/CRS-Meldungen).
- AHV/Sozialversicherung: Prüfe weiterlaufende AHV-Beiträge (freiwillig), BVG-Bezug (Zeitpunkt/Tranche) und deren Steuerfolgen mit Transfer.
(Allgemeine Hinweise; individuelle Abklärung ratsam.)
Krankenversicherung & Sozialversicherung
- Krankenversicherung in Thailand: steuerliche Relevanz v. a. über Abzüge (z. B. bis 100’000 THB als Freibetrag für Krankenversicherung gemäss thailändischer Regelung). Seniorenfreibetrag: 190’000 THB. Familienfreibeträge existieren ebenfalls (z. B. 60’000 THB für Ehepartner, 30’000/60’000 THB für Kinder). Bitte beachte: Beträge und Anwendbarkeit sind individuell zu prüfen.
Fristen, Deklaration & Nachweise
- E-Filing-Portal (derzeit primär Thai, weitere Sprachen vorgesehen).
- Frist für ausländische Einkünfte 2024: 31.03.2025, +8 Tage Verlängerung bei E-Filing. Bei verspäteter Einreichung drohen Zuschläge. Hinweis: In einzelnen Medienberichten/Äusserungen wurde von keiner Verlängerung gesprochen – verlasse dich auf die offizielle Kommunikation deines lokalen Finanzamts.
- Unterlagen: Offizielle Dokumente aus der Schweiz (z. B. Quellensteuer-/Steuerzahlungs-Bescheinigungen) werden akzeptiert; Deutsch ist i. d. R. zu Englisch/Thai zu übersetzen (beglaubigt).
- Steuernummer (Tax ID): Erforderlich für Steuerpflichtige; Zuständigkeit bei der regionalen Finanzbehörde. Hotline 1161 (englischsprachig).
Praxis-Tipp: Führe ein „Beleg-Dossier“ mit Kontoauszügen, Rentenabrechnungen, DBA-Bescheinigungen, englischen Quellensteuer-Nachweisen und Überweisungs-/Kartenbelegen (PayPal/Kreditkarte).
Typische Fehler & wie du sie vermeidest
- Keine Trennung von „altem“ Vermögen (vor 2024) und neuen Einkünften → Separate Konten nutzen.
- Fehlende Nachweise für bereits im Ausland besteuerte Erträge → Withhold-Certificate/Tax-Certificate besorgen.
- Falsche Annahme „keine Steuer, weil Geld im Ausland“ → Steuer entsteht bei Transfer nach Thailand.
- Falscher Visums-Schluss (z. B. LTR automatisch steuerfrei) → Kategorie & Bedingungen prüfen.
- Fristen/Portal unterschätzen → 31.03.2025 (+8 Tage) beachten, rechtzeitig registrieren.
Tabelle: Einkunftsarten & steuerliche Behandlung (vereinfacht)
Einkunftsart | Schweiz | Thailand (bei Transfer ab 2024) | DBA-Hinweis |
---|---|---|---|
AHV (1. Säule) | Keine Quellensteuer bei Auslandwohnsitz | Steuerpflichtig bei Transfer (Residency vorausgesetzt) | Nicht vom DBA erfasst → nationales Recht. |
BVG-Rente (privat) | i. d. R. keine CH-Besteuerung bei Auslandansässigkeit | Ansässigkeitsstaat (Thailand) hat Besteuerungsrecht | DBA Art. 17. |
BVG-Kapital/Freizügigkeit | Quellensteuer oder ordentliche Steuer | Steuer bei Transfer (Remittance) möglich | DBA anwendbar je nach Ausgestaltung; Nachweise nötig. |
3. Säule (3a/3b) | Quellensteuer oder ordentliche Steuer | Steuer bei Transfer möglich | Nicht DBA-gedeckt → nationale Regeln. |
Zinsen/Dividenden | CH-Quellensteuer je nach Fall | Steuer bei Transfer; Anrechnung ausländischer Steuer möglich | DBA Art. 10–12/20. |
Immobilien (Miete/Veräusserung) | Bezüge zum Belegenheitsstaat | Quellen-/Ertragsteuern je nach Staat und Transfer | DBA: unbewegliches Vermögen → Quellenstaat kann besteuern. |
FAQ (kurz & knackig)
Gilt die Reform auch für Ersparnisse von früher?
Einkünfte vor 01.01.2024 sind nicht steuerbar, wenn du sie später nach Thailand bringst – Nachweis erforderlich.
Ich bin <180 Tage/Jahr in Thailand – zahle ich dort Steuern?
Unter 180 Tagen keine steuerliche Ansässigkeit → die neuen Regeln greifen in der Regel nicht. Achtung bei mehreren Aufenthalten.
Wie wird die AHV behandelt?
Nicht DBA-gedeckt; Schweiz erhebt keine Quellensteuer, Thailand kann bei Transfer besteuern.
Und die BVG-Rente?
Nur im Ansässigkeitsstaat besteuerbar (bei dir: Thailand).
Welche Belege soll ich sammeln?
Rentenabrechnungen, englische Steuer-/Quellensteuer-Bescheinigungen, Kontoauszüge, Transfer-Belege (Bank, Karte, PayPal).
Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
Für 2024-Auslandseinkünfte bis 31.03.2025, +8 Tage bei E-Filing (offiziell kommuniziert). Im Zweifel beim lokalen Amt nachfragen.
Fazit
Mit guter Planung, Dokumentation und Belegführung lässt sich die Steuerlast kalkulierbar machen – und Thailand bleibt ein wunderbar sonniger Ruhestandsort.
👉 Lass deine Situation individuell prüfen: Telefon/WhatsApp/E-Mail oder direkt Online-Termin buchen: https://book.calenso.com/koeppel-legal/edoardo/pensionsplanung-auswanderung-nach-thailand