AHV-Rente – das muss ein Ehepaar wissen

Die AHV-Rente zu berechnen, das ist komplex. Wie hoch sie ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, das man bis zum ordentlichen AHV-Alter erzielt.

Die maximale Rente für Alleinstehende beträgt aktuell CHF 2’370.- pro Monat. So viel erhält ein Mann, der mindestens 44 Jahre lang durchschnittlich CHF 85’320.- pro Jahr oder mehr verdient hat. Bei einer Frau sind es mindestens 43 Jahre.

Ein Ehepaar erhält aber nicht die doppelte Einzelrente – sondern höchstens CHF 3’555.-. Grund ist, dass die Rente „plafoniert“ ist: Die Plafonierung definiert, dass Eheleute höchstens anderthalbmal so viel erhalten wie Alleinstehende mit Maximalrente.

Oft sind die Einkommen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt. Erfahrungsgemäss erhalten viele Ehemänner bis zur Pensionierung ihrer Frau die maximale Einzelrente. Viele Rentnerinnen bekommen aber bis zur Pensionierung ihres Mannes nur eine reduzierte Rente oder die Minimalrente.

Plafoniert werden die Renten, sobald der zweite Ehepartner in Pension geht. Erst dann werden die Einkommen und Gutschriften während der Ehe gesplittet und jedem Partner je zur Hälfte gutgeschrieben. Stirbt ein Ehepartner, wird die Rente des überlebenden Partners neu berechnet.

Tipp:

Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie alle fünf Jahre prüfen, ob Ihre Beiträge korrekt überwiesen wurden. Und lassen Sie Ihre Rente ab 55 im Voraus von der AHV berechnen. Tauchen Ungereimtheiten erst bei der Pensionierung auf, kann sich die Auszahlung der Rente verzögern.

AHV-Bezug anmelden

Im Gegensatz zur Pensionskassenrente kommt jene der AHV mit 65 Jahren (bei Frauen mit 64) Frauen nicht automatisch. Der Bezug der Rente muss bei der Ausgleichskasse persönlich angemeldet werden – am besten drei bis sechs Monate vor der Pensionierung.

Wer sich frühzeitig pensionieren lassen will, kann die AHV ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter vorbeziehen. Allerdings wir die Rente dann lebenslang gekürzt. Umgekehrt verhält es sich, wenn man die AHV-Rente aufschiebt. Dann erhöht sich die Rente lebenslang, je nach Dauer des Aufschubs um bis zu 31,5 Prozent. Maximal kann die Rente um bis zu 5 Jahre, im Minimum muss die Rente um ein ganzes Jahr aufgeschoben werden.

Sie möchten mehr über Ihre AHV-Rente erfahren? Köppel-Legal AG hilft Ihnen gerne dabei.

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