Finanzierung von Wohneigentum

Vorbezug oder Pfändung der Pensionskasse ?

Generell gilt, 20% des Eigenheims muss selbst finanziert werden. Wenn man dafür zu wenig Eigenkapital besitzt, besteht die Möglichkeit, Geld von der Pensionskasse für den Bau oder Kauf von Eigenturm vor zu beziehen oder für einen höheren Kredit zu verpfänden. Das Pensionskassengeld gilt in dem Fall dann als Sicherheit für ein Bankdarlehen.

Beide Optionen bringen sowohl Vorteile wie auch Nachteile mit sich.

Vorbezug Pensionskassen-Geld

Vorteile

  • Mehr Eigenkapital
  • Tiefere Hypothek
  • Tiefere Zinsbelastung

Nachteile

  • Tiefere Altersrente und Invaliden- & Hinterlassenenrente
  • Bis die Pensionskasse den Vorbezug ausbezahlt, kann es bis zu einem halben Jahr dauern. Man sollte sich daher von der Pensionskasse schriftlich bestätigen lassen, dass das Guthaben vor dem Notariatstermin für die Eigentumsübertragung ausbezahlt wird.

Bedingungen

  • Man darf nur alle fünf Jahre eine Mindestsumme von CHF 20’000.- (2. Säule) vorbeiziehen. Bei der Säule 3a fällt diese Bezugsuntergrenze weg.
  • Grundsätzlich nur möglich bis spätestens drei Jahre vor Erreichen des reglementarischen Pensionsalters.
  • Bis zum 50. Lebensjahr darf man das gesamte Vorsorgekapital vorbeziehen.
  • Nach dem 50. Lebensjahr bekommt man den Betrag, den man mit 50 hätte vorbeiziehen können, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Je nachdem, welche Summe höher ist.
  • Bei Verheirateten Paaren muss der Ehepartner schriftlich zustimmen.
  • Nur möglich für dauernd selbst genutztes Wohneigentum. Nicht für Feriendomizil oder Liegenschaft zur Vermietung.
  • Wenn das Wohneigentum wiederverkauft wird, muss im Normalfall der vorbezogene Betrag zurückbezahlt werden.
    -Beim Bezug muss das Geld versteuert werden. Wenn man einen Wohneigentums-vorbezug zurückzahlt, kann die Steuer wieder zurückverlangt werden. Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuern erlischt drei Jahre nach der Rückzahlung des Vorbezuges.
  • Gewisse Pensionskassen erlauben Rückzahlungen von Vorbezügen nur bis drei Jahre vor der Pensionierung.
Pfändung Pensionskassen-Geld

Vorteile

  • Keine Kürzung bei der Altersrente
  • Pensionskassen-Kapitalauszahlung wird nicht besteuert (ausser, das Pfand muss verwertet werden)
  • Höhere Steuerabzüge dank Schuldzinsen

Nachteile

  • Höhere Hypothek
  • Zinszahlungen für Darlehen

Bedingungen

  • Grundsätzlich nur möglich bis spätestens drei Jahre vor erreichen des reglementarischen Pensionsalters.
  • Nur möglich für dauernd selbst genutztes Wohneigentum. Nicht für Feriendomizil oder Liegenschaft zur Vermietung.

Die Möglichkeiten sollten genau geprüft werden und die Konsequenzen genau in Betracht gezogen werden. Die Köppel-Legal AG steht Ihnen beratend zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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