Grosses Thema BVG – Der richtige Zeitpunkt für die Überprüfung der bestehenden Pensionskasse

Axa zieht sich aus dem Vollversicherungsgeschäft zurück und wird künftig nur teilautonome Lösungen anbieten. Da laufende Pensionskassenverträge bis Ende Juni auf Ende Jahr gekündigt werden müssen, ist es für alle Unternehmen ein guter Zeitpunkt abzuklären, ob die bestehende Versicherung den Ansprüchen weiterhin genügt oder neu überprüft werden muss.

Die Axa zieht sich 2019 aus dem Vollversicherungsgeschäft zurück. Mit dieser Ankündigung entfachte der zweitgrösste Versicherungsanbieter der Schweiz einen regelrechten Aufruhr in der Schweizer Sozialpolitik. Für die Firmenkunden stellt sich jetzt die Frage, ob sie das Angebot für einen Umstieg in eine teilautonome Lösung akzeptieren oder ob Sie zu einem Mitbewerber wechseln, welcher weiterhin eine Vollversicherung anbietet. Mit dem Rückzug der Axa gibt es in der Schweiz jedoch nur noch fünf Versicherungen, welche eine volle Abdeckung der Anlagerisiken ermöglichen. Weitere Alternativen wären der Abschluss einer teilautonomen Lösung, die von praktisch allen Versicherern angeboten werden.

Teilautonome Lösung kurz erklärt

Bei einer teilautonomen Lösung übernimmt der Versicherer nur das Todesfall- und Invaliditätsrisiko. Das Anlagerisiko wird anders als bei der Vollversicherung vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer übernommen. Die Anlagestrategie wird jedoch von der Stiftung bestimmt und durchgeführt. Wenn die Strategie erfolgreich ist, können gute Renditen erzielt werden. Ist die Strategie nicht erfolgreich und muss die Pensionskasse einen Verlust auf dem investierten Kapital ausweisen, kann sie in eine Unterdeckung geraten. Schlimmstenfalls muss der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer dann allfällige Unterdeckungen mit eigenen Mitteln ausgleichen.

Tarifanpassungen im Frühjahr

Der Abschluss eines BVG ist für AHV-pflichtige Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 21’150 CHF obligatorisch. Bei der Wahl der Versicherungsanstalt ist man jedoch frei und hat die Qual der Wahl. Es ist daher verständlich, dass es nicht zu den beliebtesten Aufgaben eines Unternehmers gehört, sich durch den Angebotsdschungel der Versicherungen zu wühlen, um das passende Angebot zu finden. Gerade im Frühjahr, wenn die meisten Pensionskassen ihre neuen Tarife bekannt geben, lohnt es sich jedoch, seine Fühler auszustrecken, um zu evaluieren, ob das bestehende BVG den Ansprüchen noch immer genügt oder ob ein Mitbewerber eine bessere Lösung anbieten kann. Meistens stellt sich dabei heraus, dass die Vorteile den Aufwand überwiegen und eine Evaluation doch nicht so mühsam ist, wie im Vorfeld angenommen.

Kündigungsfristen beachten

Man sollte die Evaluation jedoch nicht zu lange hinauszögern. Denn die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Jahresende. Wer die Möglichkeit in Betracht zieht, die Pensionskasse zu wechseln, hat also nur noch bis zum 30. Juni Zeit. Ein Gesuch zur Verkürzung der Frist ist zwar auf Anfrage beim Versicherer möglich, kann aber nur gewährt werden, wenn dieses nicht allzu kurzfristig gestellt wird. In der Regel wird die Frist dann bis zum 30.9. verkürzt.
Eine neue BVG Versicherung schliesst man mit einer Laufzeit von 2 bis 5 Jahren ab. Während dieser Zeit kann die Versicherung nicht gewechselt werden. Danach kann man jährlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende Jahr kündigen. Bevor man mit der Evaluation beginnt, sollte man abklären, ob der Versicherungsanbieter überhaupt gewechselt werden kann.

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Deshalb lohnt sich der Vergleich

Es empfiehlt sich, abzuklären, ob ihre bestehende Pensionskassenlösung optimal ist.
Aus folgenden Gründen könnte sich ein Wechsel zu einem Mitbewerber lohnen:

  • Besserer Kundenservice möglich
  • Auf die aktuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasster Vorsorgeplan
  • Individuelle Lösungen, welche besser auf die verschiedenen Angestelltengruppen eingehen (verheiratete bzw. ledige Personen, langjährige Mitarbeiter, Kadermitglieder, usw.)
  • Einfachere Verwaltung der administrativen Aufgaben, beispielsweise über eine Online Plattform
  • Regelmässige Informationen über den Stand der Vorsorgelösung
  • Kombi- und Sparangebote bei gleichzeitigem Wechsel von UVG und KTG

Allgemein können durch einen Wechsel Ausgaben gespart werden. Um einen sinnvollen Kostenvergleich anzustellen, sollte man jedoch darauf achten, dass man Gleiches mit Gleichem vergleicht. Köppel-Legal AG hilft Ihnen gerne dabei.

Eine Evaluation lohnt sich also auf jeden Fall und bestenfalls weiss man im Nachhinein, dass die momentane Versicherung den gewünschten Anforderungen immer noch entspricht. Eine gute Pensionskassenlösung ist schliesslich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr wichtig. Ein Unternehmen zeigt so, dass es seine soziale Verantwortung übernimmt, Sicherheit für seine Mitarbeiter schafft und präsentiert sich als attraktiven Arbeitgeber.

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