Die Heiratsstrafe wird zur Konkubinatsstrafe – Ehepaare entlasten

Der Bund will Ehepaare steuerlich entlasten und nicht verheiratete Paare mit Kindern müssten künftig mehr bezahlen.
Der Bund will die steuerliche Benachteiligung mancher Ehepaare beseitigen, mehr zahlen müssten dagegen Konkubinatspaare mit Kindern. Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Paarbesteuerung ans Parlament geleitet.
Das Thema beschäftigt die Politik seit vielen Jahren. Eine Volksinitiative der CVP ist vor zwei Jahren knapp gescheitert. Jetzt nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe und setzt dabei auf eine Lösung die er bereits vor Jahren vorgeschlagen hatte.
Der Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern sagte: «Wir haben das Gefühl, dieses Modell könnte vielleicht mehrheitsfähig werden und vielleicht führe es zu einem Heiratsboom – wer weiss».
Klar ist, dass die neue Paarbesteuerung zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer führen würde. Laut Maurer kann das ohne zusätzliche Sparprogramme finanziert werden.

Es gilt der tiefere Betrag

Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und auch viele Rentnerehepaare mit entsprechendem Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Nun schlägt Bundesrat eine Tarifkorrektur vor.

In einem ersten Schritt berechnet die Behörde die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar schuldet damit den tieferen der beiden Beträge.

Abzug für Einverdienerehepaare

Diese Steuerberechnung vergrössert die Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Deshalb will der Bundesrat für Einverdienerehepaare neu einen Abzug in der Höhe von Franken 8100.- einführen. Einverdienerehepaare würden damit künftig weniger Steuern zahlen als nach geltendem Recht.

Der heutige Zweitverdienerabzug soll beibehalten werden. Selbst bei einem nur geringen Zweitverdienst soll dieser mindestens gleich hoch sein wie der Einverdienerabzug. Verhindern soll das, dass sich ein Zweiteinkommen steuertechnisch nicht lohnt. Die Arbeitsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden erhöht, schreibt der Bundesrat. Beibehalten will er auch den Verheiratetenabzug. Alleinstehende sollen wie bereits heute stärker belastet sein.

Unverheiratete mit Kindern

Steigen würde die Steuerbelastung für Konkubinatspaare mit Kindern. Deren übermässige Entlastung sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien, meint der Bundesrat. Deshalb soll künftig für unverheiratete Personen mit Kindern bei der direkten Bundessteuer stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen.

Damit nicht Alleinerziehende darunter leiden, soll für sie die Mehrbelastung mit einem Abzug in der Höhe von Franken 11’500.- kompensiert werden. Für etwa dreiviertel der Alleinerziehenden ändert sich nichts, weil sie wegen ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer zahlen.

Konkubinats- statt Heiratsstrafe

Der Bundesrat hält eine «Konkubinatsstrafe» für gerechtfertigt. Es sei schwierig zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Beziehung derart gefestigt sei, dass es sich rechtfertigen würde, sie im Steuerrecht der Ehe gleichzustellen.

Vor diesem Hintergrund sei eine gewisse Schlechterstellung bestimmter Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren hinzunehmen, zumal in der geltenden Rechtsordnung der Ehe und der Familie als wichtiger Grundeinheit der Gesellschaft eine Sonderstellung eingeräumt werde.

Strafe und Bonus

Schon heute werden manche Konkubinatspaare benachteiligt. 370’000 Ein- und Zweiverdienerehepaare profitieren nämlich von einem «Heiratsbonus». Sie müssen weniger Steuern bezahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dem gegenüber sind noch 80’000 Zweiverdienerehepaare und 250’000 Rentnerpaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt.

In der Vernehmlassung von 2012 hatten sich die meisten Verbände und Kantone gegen das Modell der alternativen Steuerberechnung ausgesprochen. Die Parteien waren gespalten.

Der Bundesrat bleibt dennoch bei seinen Plänen von damals. Da sich das alternative Berechnungsmodell nur auf die direkte Bundessteuer auswirkt, können die Kantone ihre Lösung für die Ehepaarbesteuerung beibehalten.

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