FINMA publiziert Wegleitung zu ICOs

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publizierte am 16.02.2018 eine Wegleitung, wie sie auf Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird. Die FINMA definiert darin, welche Mindestangaben sie für die Bearbeitung solcher Anfragen benötigt und nach welchen Prinzipien sie die Beantwortung vornehmen wird. Die FINMA schafft damit Transparenz für die interessierten Marktteilnehmer.

Zur Erinnerung: Bei einem ICO überweisen Investoren eine Summe an die Organisatoren des ICO. Üblicherweise in einer Kryptowährung, häufig Ether oder Bitcoin. Im Gegenzug erhalten sie ein sogenanntes Token, das auf Blockchain basiert. Dieses Token kann nun unterschiedliche Funktionen haben.

Finma unterscheidet drei Funktionen

Die Finma unterscheidet hier drei verschiedene Funktionen:

  • Zahlungstoken
  • Nutzungstoken
  • Anlagetoken.

Zahlungstoken, das wären Kryptowährungen wie Bitcoin. Anlagetoken wären das Blockchain-Äquivalent für Wertpapiere. Nutzungstoken dagegen eröffnen Zugang zu einem digitalen Nutzen oder einer Dienstleistung – was das bedeutet, wird leider von der FINMA nicht genauer ausgeführt.

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