Früher in Rente – so klappts bestimmt

Wer auf eine Frühpensionierung hin plant, sollte schon vorher die nötigen Schritte einleiten und wissen, was einen in diesem Moment erwartet.

Für eine Frühpensionierung ist eine Beratung bei einem Vorsorge-Experten, wie der Köppel-Legal AG, unabdingbar.

Obwohl die Lebenserwartung gestiegen ist, sind die meisten Schweizerinnen und Schweizer nicht bereit, länger zu arbeiten. Im Gegenteil: 58 Prozent der Erwerbstätigen gehen vorzeitig in den Ruhestand, wie eine neue Studie von Swisscanto zeigt. Nur rund ein Drittel arbeitet bis zum ordentlichen Rentenalter.

Mit der Frühpensionierung erfüllen sich viele einen Traum. Für etliche andere ist sie jedoch ein Zwang: weil sie gekündigt werden zum Beispiel oder weil das Pensionsalter im Betrieb tiefer ist.

Ein vorzeitiger Ruhestand kostet den Betroffenen eine ziemliche Stange Geld. Zum einen, weil die Erwerbseinkünfte wegfallen. Zum anderen sind die Renten oder Kapitalbeträge aus der Vorsorge tiefer, weil Beitragsjahre fehlen. Ausserdem ist es nicht mehr möglich, nach der Frühpensionierung weiter in die dritte Säule einzuzahlen. Wer es trotzdem tut, wird von der Steuerbehörde aufgefordert, sich die Beiträge zurückzahlen zu lassen. Konkret muss man folgendes beachten:

Das passiert bei der Bank

Wer bei einer Bank mit einer gebundenen Vorsorge gespart hat, stellt einfach die Überweisungen ein – man ist nicht verpflichtet, regelmässig einzuzahlen. Das Konto darf bis zum ordentlichen AHV-Alter bestehen bleiben.
Bei der Auszahlung wird eine einmalige Steuer fällig. Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Clever ist, wer schon vorher mehrere 3a-Konten eingerichtet hat, denn mit einer gestaffelten Auflösung lassen sich Steuern sparen. So kann man etwa jedes Jahr ein Konto auflösen. Wer alles auf einem Konto hat, kann das nicht mehr aufteilen und muss das ganze Kapital auf einmal nehmen und versteuern.

Das passiert bei der Versicherung

Vorsorgen lässt sich auch mit einer Lebensversicherung. Anders als bei der Banklösung vereinbart man hier ein fixes Ablaufdatum. Man auferlegt sich einen Sparzwang für die ganze Laufzeit, denn die Prämien müssen regelmässig bezahlt werden. Die Vorteile einer Versicherungslösung sind, dass man etwa die Familie für den Todesfall absichern kann und dass die Prämien bei Erwerbsunfähigkeit bis zum Ablauf der Police weitergezahlt werden.
Doch die Nachteile überwiegen oft. Man ist bis zum Ablauf gebunden, und bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung kann man viel Geld verlieren. Die Kosten sind hoch – mit den Beiträgen wird nicht nur zusätzlich für die Versicherungsdeckung bezahlt, sondern auch für die Provision, die der Berater für den Vertragsabschluss bekommt, sowie für Administration und Verwaltung.
Beim Ablauf der Versicherung erhält man, was in der Police steht. Bei normalen Sparversicherungen gibt es ein garantiertes Kapital, bei Fondsversicherungen meist nicht. Dort erhält man einfach den Wert, den die Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt haben.
Weil es für die Prämie eine Zahlungspflicht gibt, muss man bei einer Frühpensionierung eine Lösung mit der Gesellschaft suchen. Denn wie auch bei der Bank darf man keine Prämien mehr einzahlen, wenn man keinem Erwerb mehr nachgeht.
Die meisten Versicherungen lassen einem die Wahl, sie prämienfrei weiterzuführen oder sofort aufzulösen. Wenn der Vertrag ohne Prämien bis zum Ablauf weiterläuft, reduziert die Gesellschaft die Leistungen. Bei Auflösung zahlt sie den aktuellen Rückkaufswert und die aufgelaufenen Überschussanteile aus.
Die Versicherung im Rahmen der freien Vorsorge weiterzuführen, bieten nur die wenigsten an. Für die Änderung der Police sollte man frühzeitig mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

Das passiert bei der AHV

Bei der AHV müssen Frühpensionierte weiterhin Beiträge einzahlen, bis sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Das gilt auch, wenn man eine gekürzte AHV-Rente ein oder zwei Jahre früher bezieht. Ob man die Rente früher will oder nicht, kann man wählen. Ein Jahr früher bedeutet eine lebenslange Kürzung der Rente um 6,8 Prozent. Zwei Jahre früher bedeutet eine Kürzung um 13,6 Prozent. Obwohl man weiterhin einzahlen muss, erhöht sich die Rente nicht mehr.

Das passiert bei der Pensionskasse

Wer in einer Pensionskasse versichert ist, scheidet bei der Frühpensionierung aus. Man bezieht ab diesem Zeitpunkt eine Rente, das angesparte Kapital oder eine Kombination. Massgebend ist das Reglement der Kasse. Durch die Frühpensionierung fehlen jedoch meist mehrere Beitragsjahre. In der Regel sind das die Jahre mit den höchsten Beitragszahlungen. Ausserdem fallen Zinserträge weg – auch die fallen bei den meist hohen Sparkapitalien ins Gewicht.
Bei einem früheren Rentenbezug aus der zweiten Säule wendet die Kasse zudem einen tieferen Umwandlungssatz an, weil sie länger zahlen muss.

Wie funktioniert die Pensionskasse (PK)

Ein vorzeitiger Ruhestand sollte also wenn immer möglich gut geplant sein. Eine Pensionierungsplanung bei einer Expertin oder einem Experten zeigt schon Jahre zuvor an, was möglich ist und welche Massnahmen noch getroffen werden sollten. So kann man Fehlentscheide vermeiden und finanzielle Engpässe verhindern.

Fragen Sie bei Köppel-Legal AG nach, wir helfen Ihnen !

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