Gut vorgesorgt – die rechtliche Vorsorge

Selbstbestimmung

Ob jung oder alt, es kann jeden treffen. Ein Unfall passiert, Sie liegen im Koma oder erleiden eine Hirnblutung. Im Alter kann sich eine Demenz einschleichen.

Als Folge davon werden Sie urteilsunfähig und können dadurch nicht mehr selber über medizinische Massnahmen und Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Notwendigkeiten entscheiden. Andere Menschen müssen dann für Sie entscheiden, welche medizinischen Massnahmen noch eingeleitet werden sollen.
Ihre persönlichen Angelegenheiten wie Rechnungen und Miete bezahlen, dürfen nur teilweise von Angehörigen übernommen werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann sich seit der Inkraftsetzung des neuen Erwachsenenschutzrechts vor ein paar Jahren einschalten und über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheiden.

Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und einer Anordnung für den Todesfall sind Sie für den Fall der Fälle gut gerüstet. Mit diesen Dokumenten behalten Sie Ihre rechtlich geschützte Selbstbestimmung, weil Sie darin Vertretungspersonen festlegen, welche dann nach Ihrem Willen für Sie entscheiden und handeln. Sie können damit verhindern, dass die KESB einschreitet und Anordnungen trifft.

Ebenso ist bei verheirateten Paaren das gegenseitige und gesetzliche Vertretungsrecht stark eingeschränkt, insbesondere im finanziellen Bereich. Auch hier kann sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit die KESB einschalten, falls kein Vorsorgeauftrag vorliegt.

Unsere Beratung

Weshalb sind diese Dokumente so wichtig?

Möchten Sie für den Fall einer Urteilsunfähigkeit gerüstet sein, damit Sie selbstbestimmt weiterleben können? Wer bezahlt zum Beispiel Ihre Rechnungen, erledigt die Post oder organisiert einen allfälligen Heim- oder Spitalaufenthalt für Sie? Es tut gut zu wissen, dass eine vertraute Person diese Handlungen übernimmt, wenn man nicht mehr fähig ist, dies selber zu tun. Sofern Sie einen Vorsorgeauftrag verfasst haben, verhindern Sie, dass sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschaltet und Verfügungen trifft.

Wie läuft die Beratung ab?

Wir besuchen Sie auch bei Ihnen zu Hause und bringen sämtliche Vorlagen zu diesen Themen mit, oder Sie besuchen uns in unserem Büro.

Zusammen besprechen wir in Ruhe, was Ihre Wünsche und Vorstellungen sind und halten diese schriftlich fest. Ob Sie jung oder älter sind, alleine oder in einer Gruppe von mehreren Personen, wir passen die Beratung individuell an. Um das komplette Dossier zu erstellen, benötigen wir ein paar wenige Stunden. Sie erhalten von uns eine kompetente Beratung und werden beim Erfassen von A-Z unterstützt und begleitet.

Wie können Sie sich auf die Beratung vorbereiten?
Es hilft sehr, wenn Sie sich im Voraus überlegen, welche Verwandten oder Freunde Sie als Vertretungspersonen einsetzen möchten. Sprechen Sie diese darauf an und fragen Sie, ob sie diese Vertretung im Falle einer Urteilsunfähigkeit übernehmen würden. Natürlich übernehme ich auch diese Vertretung für Sie.

Patientenverfügung

Wann wird eine Patientenverfügung wichtig?

Ein Unfall, eine Krankheit; Sie sind nicht mehr bei Bewusstsein und können nicht mitentscheiden, was mit Ihnen passieren soll. Genau in diesen hilflosen Momenten wird es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in der Patientenverfügung festgehalten haben.

Vorteile dank Ihrer Patientenverfügung:

  • Sie halten fest, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen.
  • Sie ermächtigen eine im Voraus bestimmte Vertretungsperson, zusammen mit dem Behandlungsteam nach bestem Wissen und Gewissen über allfällige weitere Massnahmen zu entscheiden.
  • Sie entlasten Ihre Angehörigen wie auch das Behandlungsteam, weil Sie selber entschieden haben, wie weit lebenserhaltende Massnahmen gehen sollen.
  • Die Ärzte und die Pflegenden kennen dadurch Ihre Wünsche und werden diese berücksichtigen.
  • Die Patientenverfügung ist rechtlich geschützt.
Vorsorgeauftrag

Bestimmen Sie selber über Ihre privaten Angelegenheiten

Möchten Sie verhindern, dass sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung, welche eine Urteilsunfähigkeit zur Folge hat, in Ihre privaten Angelegenheiten einmischt? Dann verfassen Sie früh genug Ihren Vorsorgeauftrag. Dies empfiehlt übrigens sogar die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde selbst. Damit bestimmen Sie, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihren Alltag organisiert, wer für Sie sorgt, Ihre Finanzen regelt und Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.

Wer soll mich vertreten?

Wählen Sie für die Vertretung vertraute Personen aus. Diese Vertretungspersonen erhalten durch den Vorsorgeauftrag das vollumfängliche Vertretungsrecht, sobald Sie urteilsunfähig werden.

Der Vorsorgeauftrag ist rechtsgültig, sobald die KESB ihn überprüft hat. Die Überprüfung findet erst statt, wenn Sie urteilsunfähig geworden sind und die Behörde davon Kenntnis hat. Ihre Vertretungspersonen müssen den Vorsorgeauftrag der KESB vorlegen; diese prüft und validiert ihn. Danach können sie uneingeschränkt handeln.

Anordnung für den Todesfall

Wenn Sie sterben – das werden wir alle irgendwann- gibt es für Ihre Angehörigen oder Ihre nächsten Menschen nebst der Trauer einiges zu organisieren.

Sie können mit der Anordnung für den Todesfall Ihren Hinterlassenen vieles erleichtern.

Wenn Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen über die Beerdigung, die Beisetzung, die Abdankung etc. schriftlich in der Anordnung für den Todesfall festhalten, ist vieles geklärt und einfacher zu organisieren. Auch Informationen über den Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente wie Testamente, die Lebensversicherung oder Ähnlichem, sowie Passwörter für Internetzugänge, können für die Angehörigen sehr hilfreich sein.

Preise
Vorsorgeauftrag erstellen CHF 240.-
Patientenverfügung erstellen CHF 120.-
Anordnung für den Todesfall erstellen CHF 80.-
Erbschaftsberatung CHF 160.- pro Std.
(in komplizierten Fällen nach Absprache)
Auf Anfrage ist auch eine notarielle Beurkundung möglich

Köppel-Legal AG beratet Sie kompetent und hilft Ihnen beim Verfassen Ihrer Dokumente!

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