Ist Ihr Testament noch aktuell?

Am 01.01.2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Darum lohnt es sich zu prüfen, ob Ihres Testament immer noch aktuell ist.

Eine der wichtigsten Änderungen des schweizerischen Erbrechts betrifft die Pflichtteile. Das sind die Anteile, auf die Kinder, Ehepartner und Eltern mindestens Anspruch haben und vom Erblasser nicht entzogen werden können. Der Pflichtteil der Kinder wird von aktuelle 3/8 auf 1/4 reduziert und jener der Eltern wird sogar ganz aufgehoben.

Gleichzeitig steigt die freie Quote von 3/8 auf 1/2. Erblasser haben dadurch mehr Freiheiten, wie sie ihr Vermögen weitergeben wollen: Neu kann man seinem Ehepartner 3/4 des Vermögens vererben (Grafik).

Pflichtteil der Kinder: Das ändert sich

Unter Umständen ist das aber immer noch zu wenig, damit der überlebende Partner den bisherigen Lebensstandard beibehalten kann. Ehepaare sollten darum nach wie vor prüfen, wie sie sich bestmöglich begünstigen. Dafür bieten das Ehe- und das Erbrecht mehrere Möglichkeiten.

Ehepartner können sich etwa gegenseitig die Nutzniessung am gesetzlichen Erbanteil der gemeinsamen Kinder einräumen. Damit verhindern sie zum Beispiel, dass der überlebende Partner das Eigenheim verkaufen muss, um den Kindern ihren Erbanteil auszuzahlen. Konkret weisen sie das Eigenheim ganz oder teilweise ihren Kindern zum Eigentum zu und sichern sich das Recht, bis an ihr Lebensende darin zu wohnen.

Weil sich mit der Reform des Erbrechts der Pflichtteil der Kinder verringert, können sich Ehepaare ab 2023 gegenseitig 1/2 des Nachlasses zu Eigentum und 1/2 zur lebenslangen Nutzniessung zusprechen. Heute erhält der überlebende Partner nur 1/4 zu Eigentum, wenn man sich für die Nutzniessung entscheidet.

Tipp: Je nach Ehevermögen, Einkommen und Familienkonstellation sind weitere oder andere Massnahmen nötig, um den überlebenden Partner bestmöglich abzusichern. Besprechen Sie darum Ihre Situation am besten mit einer erfahrenen Fachperson.

Mit der Erbrechtsrevision haben auch Konkubinatspaare, Patchworkfamilien sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten:

  • Weil der Pflichtteil der Kinder kleiner wird und jener der Eltern wegfällt, lassen sich der Konkubinatspartner oder die Stiefkinder künftig stärker begünstigen als heute. Mit einem Testament kann man dann maximal die Hälfte dem Lebenspartner und/oder den Stiefkindern zuwenden. Wer keine eigenen Kinder hat, darf sein ganzes Vermögen frei vererben.
  • Die tieferen Pflichtteile erleichtern auch die familien-interne Unternehmensnachfolge. So können Unternehmerinnen und Unternehmer, sofern sie das wünschen, jene Nachkommen stärker begünstigen, die den Betrieb übernehmen.

Tipp: Testamente und Erbverträge bleiben auch nach dem 1. Januar 2023 gültig. Es lohnt sich aber, sie zu überdenken und bei Bedarf rechtzeitig zu ändern. Gewisse Formulierungen können unter dem revidiertem Recht Fragen aufwerfen und dazu führen, dass das Erbe nicht so verteilt wird, wie man es geplant hatte.

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