Gut versichert in die Auszeit – Sabbatical

Viele träumen von einem unbezahlten Urlaub. Damit dieser wirklich traumhaft wird, brauchts aber einige Vorarbeit – vor allem in Sachen Versicherungen.

Wer sich gut abgesichert hat, geht entspannt ins Sabbatical.

Time-out, Sozialzeit oder Sabbatical: Wie immer man es nennt – ein unbezahlter Urlaub muss angemessen geplant werden. Je nach Dauer sollte man sich bereits ein Jahr vorher Gedanken dazu machen.
Nicht alle Arbeitgeber haben Freude, wenn sie mit einem Urlaubsgesuch konfrontiert werden. Es gibt jedoch Firmen, zu deren Kultur es gehört, unbezahlte Zeiten zu ermöglichen. Diese Arbeitgeber haben festgestellt, dass auch sie profitieren von gut erholten Mitarbeitern, die vielleicht sogar mit einem neuen Diplom aufwarten können. Zugleich können Firmen flaue Zeiten mit unbezahlten Urlauben überbrücken oder gar einen Stellenabbau verhindern – eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Tipp:

Halten Sie die Bedingungen der Auszeit in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber fest:

  • Welcher zeitliche Anteil des Urlaubs wird als ordentliches Ferienguthaben verbucht?
  • Wie viel kann mit Überstunden kompensiert werden?
  • Welche Zeit ist unbezahlt?

 

Vergessen Sie nicht:

Wenn Sie unbezahlten Urlaub beziehen, darf der Arbeitgeber die ordentlichen Ferien kürzen. Pro vollen Monat um einen Zwölftel des Ferienanspruchs des laufenden Jahres.
Zudem stellt sich das Problem mit den Versicherungen. Die meisten hängen direkt vom Lohn ab – den man bei unbezahltem Urlaub nicht hat. Deshalb sollte man sich genau überlegen, welche Versicherung man während der Auszeit braucht respektive auf welche man vorübergehend verzichten kann. Oft ist es ein Abwägen zwischen Kosten und Nutzen. Die nachfolgende Übersicht kann dabei als Entscheidungshilfe dienen.

Unfallversicherung

Wenn Sie für mehr als acht Stunden wöchentlich angestellt sind, dann sind Sie automatisch gegen Nichtberufsunfall (NBU) versichert. Damit läuft bei einer Auszeit die Deckung 31 Tage weiter. Bis spätestens Ende dieser Nachdeckung können Sie für weitere sechs Monate eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Sie kostet bei der Suva 45 Franken pro Monat, bei privaten Versicherern 25 bis 45. Damit sind Lohnausfall- wie Heilungskosten versichert. Bei lang andauernder Erwerbsunfähigkeit wird eine Rente bezahlt. Das ist bei der Unfallversicherung via Krankenkasse anders – sie ist zwar günstiger, zahlt aber keinen Lohnausfall, und bei einem Unfall werden Selbstbehalt und Franchise fällig.

Krankentaggeld

Die Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Falls Sie beim Arbeitgeber gegen Krankheit versichert sind, sollten Sie sich erkundigen, welche Regelungen bei einem unbezahlten Urlaub gelten. Einige Anbieter versichern die Auszeit automatisch mit, andere bieten eine Nachdeckung, wieder andere stellen den Schutz ein. Informieren Sie sich, wie das bei Ihnen aussieht – und sichern Sie sich allenfalls privat ab.

Pensionskasse

Die Beiträge an die Pensionskasse teilen sich auf in Altersbeiträge und eine Risikoversicherung. Im Risikoteil sind Hinterlassenen- und Invalidenleistungen versichert. Invalidenleistungen werden bei Erwerbsunfähigkeit zusätzlich zur IV bezahlt. Da die IV-Rente sehr tief ist (aktuell maximal 2350 Franken monatlich), ist man auf die Rente der Pensionskasse angewiesen, wenn man nicht von Ergänzungsleistungen leben will.
Welche Versicherungsmöglichkeiten Sie während des Sabbaticals bei der Pensionskasse haben, hängt vom jeweiligen Reglement ab. Am besten erkundigen Sie sich bei der Kasse oder bei der Personalabteilung Ihrer Firma.

AHV

Die Beitragspflicht der AHV fordert während mindestens 9 Monaten pro Jahr mindestens eine 50-Prozent-Stelle mit Beitragszahlungen an AHV, IV und Erwerbsersatz (EO). Wenn Sie daher länger als 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen, melden Sie sich am besten bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde als nicht erwerbstätig an.

Krankenkasse

Sofern Sie während der Auszeit an Ihrem Schweizer Wohnsitz angemeldet sind, bleiben Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert. Damit sind Sie in den EU- und EFTA-Ländern zu den gleichen Leistungen versichert wie die dortigen Einwohner. Denken Sie daran, die Versicherungskarte einzupacken – auf der Rückseite finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte.
Ausserhalb der EU/EFTA bezahlt die Grundversicherung maximal den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. In Hochpreisländern wie etwa den USA, Kanada, Japan oder Australien reicht das nicht; die Kosten können bis zu dreimal höher sein als in der Schweiz. Hier empfiehlt sich unbedingt, eine Zusatz-versicherung bei der Krankenkasse abzuschliessen.

Reiseversicherung

Wenn Sie ins Ausland verreisen, kann die Jahres-Reiseversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie enthält eine Reiseassistance- und eine Annullierungskostenversicherung.
Die Reiseassistance ergänzt die Deckung von Krankenkasse und Unfallversicherung etwa bei Rettungs-, Reise- und Transportkosten. Die sind über die Unfallversicherung des Arbeitgebers nur bis maximal 29’640 Franken versichert. Und die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt für medizinische Transporte und Rettungen lediglich 50 Prozent bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken, und das nur in der Schweiz.
Die Annullierungskostenversicherung Reiseversicherung zahlt, wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person erkrankt oder verunfallt oder wenn Sie wegen Diebstahls oder eines Elementarschadens zu Hause benötigt werden. Genaueres steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung können Sie während des unbezahlten Urlaubs nicht selber weiterbezahlen. Trotzdem können Sie nach einer längeren Auszeit noch anspruchsberechtigt sein. Massgebend ist, ob Sie, wenn Sie sich als arbeitslos melden, während der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge abgerechnet haben.

Privathaftpflichtversicherung

Im Hotel das Lavabo beschädigt? Oder mit dem Fahrrad jemanden touchiert? Eine private Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden. Sie gilt in der Regel weltweit.

 

Haben Sie noch Fragen, die Köppel-Legal AG hilft Ihnen, den Sabbatical zu verwirklichen!

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