Wer in die Schweiz zieht, sorgt richtig vor

Zuzug aus dem Ausland – was bedeutet das für die Vorsorge?

Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die staatliche Vorsorge sorgt für eine Existenzgrundlage. Die berufliche Vorsorge leistet einen Beitrag an die Beibe-haltung des gewohnten Lebensstandards. Und die private Vorsorge unterstützt die individuellen Bedürfnisse. Die ersten beiden Säulen richten neben den Leistungen im Alter auch Leistungen bei Invalidität und Tod aus. Wie die zweite ist auch die dritte Säule steuerbegünstigt. Sie offeriert unterschiedliche Anlageprodukte und gewährt Spielraum im Hinblick auf Ihre persönlichen Anlagepräferenzen.

Das Schweizer Vorsorgesystem – getragen von drei Säulen – ein Ziel – die finanzielle Absicherung

Die 1. Säule, die staatliche Vorsorge, sorgt für eine Existenzsicherung

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Lebensjahr Beiträge in die 1. Säule entrichten. Zu diesem Zweck werden 5,125 Prozent ihres Lohnes direkt abgezogen (Stand 2017). Diese Zahlung ergänzt ihr Arbeitgeber mit demselben Betrag.
Die staatliche Vorsorge wird im Umlageverfahren finanziert. Sie deckt neben den Altersleistungen auch die Risiken Invalidität und Tod ab.
Die Höhe der AHV-Rente nach der Pensionierung hängt von der Anzahl der Einzahlungs-jahre und von der jeweiligen Höhe der Einzahlungen ab.
Für Selbstständigerwerbende werden die Beiträge nach Einkommen gestaffelt. Ab einem Erwerbseinkommen von 56’400 Franken beträgt der aktuelle Beitragssatz 9,65 Prozent auf das gesamte Einkommen (Stand 2017).

Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, ermöglicht den gewohnten Lebensstandard

Ab einem jährlichen Salär von 21’150 Franken ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihre berufliche Vorsorge zu organisieren (Stand 2017). Je nach Alter, Salär und Pensions-kasse wird ein entsprechender Prozentsatz vom Salär abgezogen.Ihr Arbeitgeber steuert mindestens denselben Betrag bei.
Mit der beruflichen Vorsorge sparen Sie für sich persönlich, das einbezahlte Guthaben wird verzinst. Der jährlich aus- gestellte Pensionskassenausweis sowie das Reglement informieren Sie über den jeweiligen Stand des Vermögens und die möglichen Leistungen im Alters-, Invaliditäts- oder Todesfall.
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, sogenannte Einkäufe, dürfen grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit sparen Sie Einkommenssteuern.
Zuzüger, die noch nie einer Pensionskasse angehört haben, dürfen während der ersten fünf Jahre pro Jahr maximal 20 Prozent ihres versicherten Einkommens freiwillig einzah-len und steuerlich geltend machen.

Die 3. Säule, die private Vorsorge, unterstützt die zusätzlichen Bedürfniss

Die private Vorsorge ist die individuelle und in Eigenverantwortung wahrgenommene Vorsorge. Diese ist unterteilt in die gebundene Vorsorge Säule 3a und in die freie Vorsor-ge Säule 3b.
Die gebundene Vorsorge Säule 3a — steuerbegünstigt mit Vorzugszins
Mit Einzahlungen in die Säule 3a profitieren Sie von Vorzugszinsen und Steuer-erleichterungen. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen Einzahlungen in die Säule 3a bis zum jährlich definierten Maximalbetrag von 6’768 Franken, Stand 2017, vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20 Prozent ihres Nettoerwerbs-einkommens, aber höchstens 33’840 Franken (Stand 2017) in die Säule 3a einzahlen.
Die freie Vorsorge Säule 3b — frei angelegt nach Risikoprofil
Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand vollumfänglich beibehalten wollen, unterstützt Sie die Säule 3b, die verbleibende Lücke auf der Einkommensseite zu schliessen.
Je nach Anlegerprofil bieten sich Ihnen unterschiedliche Investitionsmöglichkeiten an.

Ist Ihr Einkommen quellenbesteuert, dürfen Sie trotzdem in die Säule 3a einzahlen

Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassung C werden gleich besteuert wie Schweizer Bürger. Verfügen Sie über die Aufenthaltsbewilligung B, unterstehen Sie der Quellensteuer. Steuerpflichtig sind die Erwerbseinkünfte und Ersatzeinkünfte wie zum Beispiel eine Invalidenrente.

Unabhängig von der Art Ihrer Besteuerung dürfen Sie als in der Schweiz wohnende, AHV-pflichtige erwerbstätige Person mit der Säule 3a Ihre persönliche Vorsorge auf-bauen.

Die 2. Säule und die Säule 3a stützen auch Ihr Eigenheim

Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a dürfen Sie für die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims vorbeziehen. Mindestens 10 Prozent des Immobilienwerts müssen Sie mit Eigenkapital finanzieren, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kapitalien zu verpfänden. Ihr Vorsorge-vermögen dient dabei lediglich als Sicherheit, wird also nicht reduziert.

Bei der Auszahlung können Sie Steuern sparen

Mit der Eröffnung von zwei Vorsorgekonten für die Säule 3a schaffen Sie die Möglichkeit, die darauf gesparten Kapitalien im Hinblick auf die Pensionierung gestaffelt auszahlen zu lassen. So verteilen Sie den Einkommensanstieg auf zwei Jahre, was eine allzu starke Progression verhindert. Durch eine Verteilung der Auszahlung auf zwei Jahre brechen Sie die Progression und können Steuern sparen.

Gute Idee

Damit Sie vor dem Zuzug in die Schweiz ihre Vorsorge optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit der Köppel-Legal AG. Die breite Erfahrung und das Verständnis des Schweizer Vorsorgesystems bis in die Details macht sie zu einem wertvollen Gesprächspartner. Wir erkennen ihre individuellen Bedürfnisse und unterstützen Ihren «Neustart» mit Umsicht und Weitsicht.

 

Haben Sie noch Fragen, die Köppel-Legal AG wird sich um Ihre Vorsorge kümmern!

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